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AW: Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*
Dann wende dich an einen Ra für Verwaltungsrecht! und lege sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid des Ordnungsamtes ein, sont ist er spätestens in 4 Wochen rechtskräftig.
Einspruch kannst du formlos sofort selbst einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt. Aber nimm keine Stellung, rechtfertige dich NICHT und Schildere vorab NICHTS! alleine den OA. |
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AW: Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*
Ab zum Anwalt, so, wie Monty vorschlägt!
Da würde ich mich dagegenstemmen. Ich drück die Daumen und halte uns auf dem Laufenden. Pit.
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"Wenn ein Hund nur darf, wenn er soll, aber nie kann, wenn er will, dann mag er auch nicht, wenn er muss. Wenn er aber darf, wenn er will, dann mag er auch, wenn er soll und dann kann er auch, wenn er muss. Denn: Hunde, die können sollen, müssen auch wollen dürfen!" |
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AW: Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*
In Bayern wird ein Bescheid einer Behörde nach 4 Wochen rechtskräftig, wenn dagegen NICHT widersprochen und geklagt wird.
Diese Klage wird dich verdammt viel Geld kosten und ca 12 - 18 Monate dauern (wenn das Amt nicht von selbst einlenkt). Vor dem Verwaltungsgericht musst du erst selbst eine nicht unerhebliche Summe (ich schätze in deinen Fall ca 300 bis 500 Euro) selbst bezahlen, damit die Klage überhaupt angenommen wird. Solltest du diese gewinnen, bekommst du dieses Geld zurück. Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung oder bist Mitglied bei Hund und Halter. Wende dich am besten an einen Anwalt von dort. Hr. Weidemann ist der Beste und fast alles ist via mail, Telefon und Fax zu erledigen, die Entfernung ist dabei nicht relevant. Und dann versuche eine schriftliche Zeugenaussage von den Leuten zu bekommen, die mit dabei waren. |
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AW: Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*
Ich kann mich Monty nur anschließen.. Lege sofort Widerspruch ein, der kostet nichts, sonst ist es in 4 Wochen rechtskräftig.
Und dann setze ein Schreiben auf, dass dein Hund nicht angefangen und vor allem, den anderen Hund nicht gebissen hat. Das lässt du dir von den Leuten unterschreiben, die dabei waren. Das würde ich jetzt gleich machen, damit du es von diesen Leuten auch schriftlich hast. Mit diesem Schreiben kannst du dann auch zu deiner Behörde gehen und den Widerspruch persönlich abgeben und ihnen den Vorfall schildern. Vielleicht reicht das ja schon.. Sollte die Behörde nicht einlenken, dann würde ich einen Anwalt nehmen, am besten den Herrn Weidemann, der ist echt klasse. Mit einer Rechtschutzversicherung kostet das auch nichts.. Aber etwas unternehmen musst du, sonst wird dein Hund die Leinenpflicht nicht mehr los. Ausserdem hast du die Schuld schon damit anerkannt, dass du es deiner Versicherung gemeldet hast. Deshalb würde ich jetzt schnell reagieren. Wenn du die Tel.-Nr. von Herrn Weidemann brauchst, dann gib kurz bescheid. Ich drücke dir ganz feste die Daumen.. |
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AW: Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*
Auf jeden Fall sofort und ohne Begründung Widerspruch einlegen, wie Monty schon geschrieben hat. Und auch schriftliche Zeugenaussagen einholen, solange alles noch "frisch" ist.
Ich würde evtl. auch die Blessuren, die Dein Hund abbekommen hat, noch vom TA bestätigen lassen. Des Weiteren würde ich sofort eine Gegenanzeige erstatten. Du hast genügend Zeugen, dass ihr Hund angefangen hat und Deiner auch verletzt wurde. Also lass Dir das bitte nicht gefallen. |
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AW: Kaja hat jetzt Leinenpflicht! *heul*
Zitat:
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Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen |
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