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AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
Glückwunsch zu dem Anwalt. Ihr werdet gewinnen, da bin ich sicher, denn die Auflagen die ihr bekommen habt entbehren jeder rechtlichen Grundlage (auch in Bayern)
Ich weiß nicht wie du finanziell gestellt bist... bevor es zur Klage vor den Verwaltungsgericht kommt müsst ihr eine Summe nach Streitwert (werden so zwischen 300 - 500 Euro sein) vorab an das Gericht überweisen, damit die Klage überhaupt bearbeitet wird :stupid: ist leider auch bay. Recht Wenn dir nun jemand einreden mag, das klagen länger dauert, als bis es zum Gutachten kommt...lasst euch nicht irritieren und geht diesen mühsamen Weg weiter, denn es ist wirklich so das diese Auflagen aus dem vorläufigen Negativzeugnis nicht von selbst verschwinden |
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Die Steuer ist Gemeinde Sache,und kann trotz bestandenen Wesenstest erhöht bleiben.
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AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
Also der Wesenstest interessiert mich im Moment nicht so sehr. Die schafft Betty schon, wenn es so weiter läuft.
Mir geht es primär um das vorläufige Negativzeugnis, mit dessen Auflagen ich so nicht leben kann bzw. will, da ja auch laut Aussage des SB vom OA bei einem bestandenen Wesenstest in ca. 9 Monaten die Auflagen bestehen bleiben. Das wäre angeblich bei jedem Kampfhundbesitzer so geregelt und es gebe hier keine Ausnahmen in der Gemeinde. Punkt, aus, Schluss!! |
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Was'n Quatsch.
Glaub dem kein Wort. |
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konntest Du den Anwalt erreichen?
Was sagt er dazu? Drücke dir die Daumen, dass alles in Ordnung geht mit deiner Maus und ihr die ganzen Auflagen erspart bleiben.. :lach3: Ups... übersehen, es hat geklappt mit Herrn Weidemann.. super... |
AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
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Hallo Bobbie,
wir hatten ähnliche Probleme, eigentlich noch schlimmer, unsere Kira sollte bis zum Wesenstest Maulkorbzwang kriegen. OA reagierte ähnlich, wenn du magst nimm über PN mit mir Kontakt auf, dann können wir mal telefonieren wenn du magst. GRuß Linscho |
AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
Stimmt alles Quatsch. Für was braucht ihr ein Anwalt? Was wollt ihr gewinen?
Ihr wollt eine Ausnahme regelung für Euch? Es ist ein Gesetz für die Öffentliche sicherheit. Ich verstehe die Problematik nicht. sorry.Wo ist das Problem einen Hund anzuleinen? Werden Die Hunde dadurch agressiv oder was hat das mit Wesenstest zu Tun? hier für Beamtentiere Zitat:
Zitat:
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@cane de Presa
Sicher gibt es ein Gesetz, aber was wenn die einzelnen Gemeinden dennoch andere Auflagen haben ? Stillschweigend hinnehmen und die Hände in den Schoss packen ? Nicht wirklich oder ? Wenn Du in dieser Situation wärst, würdest Du vielleicht nicht anders handeln! Ich wünsche Angie auf jeden Fall ganz viel Erfolg! :ok: |
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