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AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
Antwort auf meine Frage "ab wann der WT durchgeführt werden kann"
Sehr geehrte(r) Frau / Herr ... um welche Rasse handelt es sich hierbei? Den Wesenstest kann man bereits sehr früh ablegen, da wenn Sie einen Kampfhung der Kategorie 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität halten bereits bis zum zweiten Lebensjahr des Hundes ein sogenanntes "vorläufiges Negativzeugnis" beantragen müssen für welches eine Wesensbegutachtung notwenig ist. Die genauen Informationen hierüber erhalten Sie aber von jedem Hundesachverständigen der ein solches Wesensgutachten anfertigt. Mit freundlichen Grüßen |
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Teil 2 von "Wanningers Geschichterln":
MEINE MAIL: Sehr geehrter Herr/Frau ich bitte um eine konkrete Aussage, ab wann (genauer Lebensmonat) man hier in Augsburg mit einem Mastino den entgültigen WT ablegen kann, damit dieser von der Ordnungsbehörde anerkannt wird. Der Hund ist im Moment 13 Monate alt und besitzt selbstverständlich ein vorläufiges Negativzeugnis der Gde.. Danke für Ihre rasche Antwort. MfG RÜCKMAIL VOM OA Laut Rücksprache mit dem Veterinäramt Augsburg ist es rechtlich oder gesetzlich nirgendwo vorgeschrieben ab wann frühestens ein Wesenstest für ein endgültiges Negativzeugnis vorgenommen werden kann. Jedoch gilt das vorläufige Negativzeugnis in den meisten Städten bis zum 2 Lebensjahr des Hundes. Die Verwaltungspraxis sieht aber meist wie folgt aus, dass mit dem 18 Lebensmonat des Hundes ein solcher Wesenstest vollzogen wird und ein endgültiges Negativzeugnis somit mit Einreichung beantragt werden kann. Mit freundlichen Grüßen |
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Is doch ne klare Aussage:D
So manchmal find ich, macht ihr euch das Leben auch selbst unnötig schwer :sorry: |
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Zitat:
Bei der zweiten sind die 18 Mon. so in etwa das "Maß aller Dinge". Rechtlich ist da aber nix geregelt. Lt. VO vom 15.- 18. Lebensmonat laut frau google bzw. manchmal schon ab dem 12. Monat. Was mach ich mir da also schwer?? :sorry: |
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Na, is doch prima!
Kannst machen, wie es euch am besten passt und dich auf den Spielraum berufen, den die VO bietet ;) Ein Bekannter wollte den Speicherraum über seiner DG-Wohnung zum Schlafzimmer umbauen, stellte einen Bauantrag und erhielt einen Haufen Auflagen, weil es sich um einen Wohnraum handelte. Als er nachfragte, bekam er die Auskunft, dass bei einem Hobbyraum ein Grossteil der Auflagen entfallen würde - mit dem Nachsatz, dass es ja auch Leute gäbe, die ihrer Hobbies im Schlafzimmer frönen und auch in einem Hobbyraum könne man schlafen :hmm: Kommt mir so ähnlich vor :sorry: Ach so: Er hat seit gut zehn Jahren eine 3-Zimmer DG- Wohnung mit Hobbyraum :D |
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Ganz so einfach ist es leider beim Wesenstest in Bayern nicht - den ein oder anderen nicht wohlgesonnen Sachbearbeiter, fiel dann immer ein:... die sehr frühzeitige Durchführung des Gutachtens, lässt darauf schließen, das sich der beschriebene Hund, erwachsen anders verhält...oder so ähnlich
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Zitat:
Bei uns recherchiert das OA meistens Deine Telefonnummer und "ruft" zurück, damit man nichts schriftliches in der Hand hat. Aber auch da gibt es ein paar "Tricks & Kniffe" ;) |
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Zitat:
Es könnte tatsächlich passieren, dass wir den WT zweimal machen müssten. Ich hab aber null Bock, zweimal 280 Euro an den Gutachter zu zahlen und dann auch zweimal aufs Gericht zu müssen (sollten die Auflagen nicht geändert werden). :traurig: |
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Du hast doch ein vorläufigen Test, oder hab ich das falsch verstanden?
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Wenn er ab den 15. Monat schriftlich geantwortet hat, ist das schon mal sehr praktisch und er kann es nicht mehr abstreiten. Mache einfach einen Termin aus, damit das passt auch wenn es nun 4 Wochen länger dauert als am Telefon vermutet.
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