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konntest Du den Anwalt erreichen?
Was sagt er dazu? Drücke dir die Daumen, dass alles in Ordnung geht mit deiner Maus und ihr die ganzen Auflagen erspart bleiben.. ![]() Ups... übersehen, es hat geklappt mit Herrn Weidemann.. super... Geändert von Gast20102010 (22.12.2009 um 19:50 Uhr) |
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Hallo Bobbie,
wir hatten ähnliche Probleme, eigentlich noch schlimmer, unsere Kira sollte bis zum Wesenstest Maulkorbzwang kriegen. OA reagierte ähnlich, wenn du magst nimm über PN mit mir Kontakt auf, dann können wir mal telefonieren wenn du magst. GRuß Linscho |
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Stimmt alles Quatsch. Für was braucht ihr ein Anwalt? Was wollt ihr gewinen?
Ihr wollt eine Ausnahme regelung für Euch? Es ist ein Gesetz für die Öffentliche sicherheit. Ich verstehe die Problematik nicht. sorry.Wo ist das Problem einen Hund anzuleinen? Werden Die Hunde dadurch agressiv oder was hat das mit Wesenstest zu Tun? hier für Beamtentiere Zitat:
Zitat:
Geändert von cane de presa (23.12.2009 um 10:15 Uhr) |
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@cane de Presa
Sicher gibt es ein Gesetz, aber was wenn die einzelnen Gemeinden dennoch andere Auflagen haben ? Stillschweigend hinnehmen und die Hände in den Schoss packen ? Nicht wirklich oder ? Wenn Du in dieser Situation wärst, würdest Du vielleicht nicht anders handeln! Ich wünsche Angie auf jeden Fall ganz viel Erfolg! ![]()
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Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
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![]() Wenn ein Hund, der sich z. Zt. in Ausbildung befindet, nur noch in Außengebieten/Privatwegen von Gemeinden (dazu noch überschaubare Außengebiete -da gibt es ja bei uns soooo viele-) frei laufen darf? Du zitierst hier den § 121 OWiG. Bei genauer Interpretation kommen wir hier nämlich auf den strittigen Punkt, "ein Hund, der eine Gefahr darstellt". Genau dies soll überprüft werden, ob mein Hund, der, seit er 10 Wochen alt ist, regelmäßig Privatstunden mit einer anerkannten Sachverständigen genießt, eine solche "Gefahr" darstellt. Dafür braucht es nunmal einen RA und Gerichte, wenn das OA zu faul/unflexibel ist, um Einzelfälle prüfen und somit ihren Ermessensspielraum vollkommen außer acht lässt. |
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![]() ![]() ![]() Toi,toi,toi--sooooon Schiet!Ein Glück,daß ich in Meck-Pom wohne und meiner Sabberbacke so etwas nicht zumuten muß.Die läuft nämlich zu 80% ohne Leine und in öffentlichen Verkehrsmitteln habe ich den Maulkorb als Attrappe mit.Meist wird sie betuttelt und das Interesse für diese Rasse überwiegt Blubberköppe gibts immer.Angeleinte Hunde sind übrigens zickiger!Die kleinen Klobürsten(hi..hi..),die ihr Leben lang nicht von der Leine kommen,spucken nun mal Gift und Galle.Es kann der Frömmste nicht in Ruhe.....usw. Herzliche Grüße aus dem Norden,Petra |
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