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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 20:58
Benutzerbild von Romeo
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 14.02.2010
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Standard AW: Hundeführschein

Aber ein Beispiel ich mach den Hundeführschein jetzt freiwillig, im juli wird er plicht darf aber bei vorstrafen nicht gemacht werden. Ist meiner dann ungültig weil ich vorbestraft bin?? Na da muss sich mal einer auskennen
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Alt 19.02.2010, 21:08
Benutzerbild von bullyline
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Beiträge: 155
Standard AW: Hundeführschein

äh tschuldigung nix gegen dich persönlich Romeo

erstens ich find den HFS total blöd und sinnlos, aber ich finde schon das Vorbestrafte die wegen eines Gewaltdeliktes solche Hunde zu führen sehr schwer gemacht werden sollte. Ich sag ja nicht das es denjenigen verboten werden sollte-aber die sollten strenge Auflagen bekommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 21:11
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von bullyline Beitrag anzeigen
aber ich finde schon das Vorbestrafte die wegen eines Gewaltdeliktes solche Hunde zu führen sehr schwer gemacht werden sollte. Ich sag ja nicht das es denjenigen verboten werden sollte-aber die sollten strenge Auflagen bekommen.
In NRW darfst Du mit Vorstrafe keinen Liste 1 oder Liste 2 Hund halten. Grundsätzlich nicht.
__________________
LG Simone
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2010, 21:10
Benutzerbild von Samtschnauze
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Romeo Beitrag anzeigen
Aber ein Beispiel ich mach den Hundeführschein jetzt freiwillig, im juli wird er plicht darf aber bei vorstrafen nicht gemacht werden. Ist meiner dann ungültig weil ich vorbestraft bin?? Na da muss sich mal einer auskennen
Du kannst zwar jetzt den HFS machen, aber er wird ab 1. Juli nicht angerechnet, da für Soka´s eine verschärfte Praxisform kommen wird. Auch alle eventuellen Gassigänger (Dein LG, Mama, Freundin, Nachbarin usw.) müssen dann mit DEINEM Hund den HFS auch absolvieren, denn sonst ist es wieder strafbar. Diese Leute dürfen eben auch nicht unter 16 Jahre oder wegen Gewaltdelikten vorbestraft sein. Lies nochmal die Pressemitteilung genau durch, da steht alles drin. Fällst Du beim 1. Mal durch, wird beim 2. Test der ATA anwesenden sein. Fällst Du wieder durch und beim 3. Antreten auch, dann ist der Hund weg.

Also es bringt Dir der jetzige HFS nix, außer Kosten
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Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich. Wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin.
(Albert Einstein)
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Alt 20.02.2010, 19:03
Benutzerbild von Ladyhawke
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Samtschnauze Beitrag anzeigen
Hier ein Link wo man den bisherigen Gehirndünnschi*** mal nachlesen kann

http://portal.gmx.net/de/themen/oest...ht,page=0.html
D.h. Bambam darf ab 1.7. nur noch mit Beißbremse mit herrli in die Arbeit??? Oh mein Gott! Da bleibt er lieber daheim....und verpaßt den Großstadtdschungel
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Liebe Grüße
Conny and the Flintstones
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"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandelt."

Mahatma Ghandi
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Alt 20.02.2010, 20:57
Benutzerbild von Samtschnauze
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Ladyhawke Beitrag anzeigen
D.h. Bambam darf ab 1.7. nur noch mit Beißbremse mit herrli in die Arbeit??? Oh mein Gott! Da bleibt er lieber daheim....und verpaßt den Großstadtdschungel
So schaut´s aus im Schneckenhaus und den Meldezettel nicht vergessen
__________________
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(Albert Einstein)
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 08:53
Benutzerbild von Ladyhawke
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 979
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Samtschnauze Beitrag anzeigen
So schaut´s aus im Schneckenhaus und den Meldezettel nicht vergessen
Hom die an Knall??? Demnächst schleppen wir ne ganzen Ordner am Buckel rum zum Gassigehen-Trottel alle miteinand
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Liebe Grüße
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Mahatma Ghandi
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  #8 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 00:06
Benutzerbild von Püppi
König / Königin
 
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Beiträge: 671
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von LukeAmy Beitrag anzeigen
es gibt auch dinge die verjährt sind,also nach 5 jahren straffreiheit ist es aus der akte raus...
...zumindest wird das erzählt . Die Realität sieht leider anders aus , zumindest in Deutschland !!
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  #9 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 08:45
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
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Standard AW: Hundeführschein

Zitat:
Zitat von Püppi Beitrag anzeigen
...zumindest wird das erzählt . Die Realität sieht leider anders aus , zumindest in Deutschland !!

Nach 10 Jahren (in denen nichts weiteres vorgefallen ist) und Verurteilungen nach den Jugendgesetz, steht in Deutschland nichts mehr im Führungszeugnis.

Bei Gericht selbst, bei einer Anklage kommt aber alles wieder auf den Tisch...
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #10 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 10:31
Benutzerbild von Anne
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Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard AW: Hundeführschein

Bei uns bekommen drogen/alkoholabhängige Menschen keine Haltergenehmigung für Kat.1 Hunde.
Es reicht auch nicht, wenn man nachweisen kann, dass man clean ist.
Wer aktenkundig ist und als drogen/alkoholabhängig gilt hat keine Chance.

Du solltest dich jetzt darum kümmern, abklären ob du eine Haltererlaubnis bekommen würdest.Wenn nicht, hast du jetzt noch die Chance den Hund abzugeben.
Ansonsten könnte es passieren, dass der Hund eingezogen wird.Das würde sicherlich die Einschläferung bedeuten.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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