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Umfrageergebnis anzeigen: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen | |||
niemals |
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19 | 26,39% |
ja |
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6 | 8,33% |
wen ich dabei bin |
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47 | 65,28% |
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 72. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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Hmmm.... kann das nicht lesen... ist ein kostenpflichtiger Artikel.
![]() Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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...das nervt echt mit den kostenpflichtigen Links - hab es über Google gefunden und kaum verlinkt man, wollen sie Geld sehen
![]() Vielleicht geht es ja mit diesem Link http://www.ostseeblick-nienhagen.de/...pa-auf-arbeit/
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Dominique mit Aisha und Samson Ein Problemhund hat nur ein Problem - den Menschen. |
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wie lange der junge schon weg war bevor es überhaupt aufgefallen ist ![]() ![]() da hast du recht mit dem wenn die kleinen ganz still sind kommt da immer nur unsinn bei rum !!!!! lg conny |
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Kann mir auch nicht vorstellen das man nicht gleich merkt,das der Knirps fehlt!
Glaub aber auch nicht das das der Mom noch mal passiert,und gut das nichts passiert ist.Ganz schön gewieftes Bürschle lach
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Dem überflüssigem nachlaufen,heißt das wesentliche verpassen! |
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Unter 10 Jahren finde ich sollte kein Kind mit einem Hund gehen. Wenn die 10 Jahre alt sind und mit einem Chihuaha gehen ist das ja okay wenn sie ihn halten können und damit umgehen können. Hier in NRW gilt ja sowieso das Gesetz das Jugendliche unter 18 nicht mit Hunden über 40cm und 20kg gehen dürfen aber die meisten machen es doch. Mit einem größeren Hund wie z.B. meinem ehemaligen Hund (Antikdogge,Rüde) würde ich nicht spazieren gehen weil ich ihn wenn er mal gezogen hätte nicht gut gehalten bekommen hätte. Mit dem Nachbarshund (Dalmatiner,Rüde) kann ich ohne Probleme gehen auch wenn er zieht.. Einen DC,CC o.ä. würde ich mir nicht zutrauen denn wenn der Hund mal zieht hätte ich bestimmt Probleme ihn zu halten. Der Dalmatiner ist dagegen ja eine Fliege und da weiß ich ganz genau das ich ihn gehalten kriege.
Lg |
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Laut LHG NRW müssen Halter und "Ausführer" von Listenhunden (sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde besonderer Rassen") das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für "große Hunde". Für letztere wird lediglich folgendes verlangt: Zitat:
Zitat:
Grüßlies, Grazi
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Auch wenn du es wiederholst, wird es nicht richtiger.
Ein Dalmatiner ist zwar ein 40/20er, also ein "großer Hund" laut LHG NRW. Doch in den LHG-Auflagen steht nichts davon, dass man volljährig sein muss, um einen Hund dieser Kategorie führen zu dürfen. Die entsprechenden Paragraphen habe ich dir zitiert. Und da ich dir auch dir Quelle genannt habe, kannst du im Originaltext nachlesen, dass das, was angeblich in deinem Sachkundenachweis steht, nicht korrekt ist. Btw: Ich hatte zwar automatisch die erforderliche Sachkunde, als die ganzen VOs und LHGs in Kraft getreten sind, habe aber zusätzlich eine einfache Sachkundeprüfung abgelegt, um mit einem Hund die BH zu laufen. In dieser Bescheinigung steht aber auch nur, dass ich die Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 LHG NRW abgelegt habe. Nicht mehr und nicht weniger. Es würde mich wundern, wenn in eurem Sachkundenachweis mehr stünde. Grüßlies, Grazi
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