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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
In dem Gesetzestext steht davon auch nichts drin, genauso wenig das er einen tragen muß
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Also man kann sich auch tot absichern.
In den Durchführungsanweisungen steht ebenfalls keine Silbe dazu. Wenn einer rumkackt, würde ich ihm das Gesetz unter die Nase reiben und sagen "Kumma hier, alles erfüllt". Ich würd's nicht so hoch aufhängen. Ihr seid doch schließlich seriöse Steuerzahler und keine Millieustudie. |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Zitat:
Das kann auch ins Auge gehen... Von einem Bekannten der Hund wurde beschlagnahmt und ins Tierheim gesteckt weil seine Freundin vom OA angehalten und nach Sachkundenachweis gefragt wurde....Sie aber keine hatte Deswegen wäre ich da Vorsichtig!!!!
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Viele liebe Grüße von Nina und den anderen Schnarchnasen |
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