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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Also den Sachkundenachweis muss jeder "Gefährlicherhundbesitzer" machen, zumindest hier in Berlin.
Den Rest habe ich nur gehört. Wäre wahrscheinlich wirklich das Beste, das zuständige OA anzurufen, wie sich das verhält. Deutschlands Verwaltung |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Zitat:
So einige Oma's hätten da mit ihren Wadenbeißern große Probleme |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Zitat:
Dann müßte Gusti ja einen Maulkorb tragen? Den habe ich ja nicht einmal...
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LG Simone |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Ich habe nun beim OA hier angerufen. Laut dem OA muss der Halter zum einen eine Haltergenehmigung haben (das geht somit über den normalen Sachkundenachweis hinaus) und er muss mit Gusti den Wesenstest gemacht haben, um ihn ohne Leine/Maulkorb führen zu dürfen. Dann darf ja im Grunde niemand mit Gustav spazieren gehen... Das ist aber ätzend.
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LG Simone |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Frag am besten das zuständige Vetreinärmat und/oder Ordnungsamt.
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Ja laut Gesetz darf niemand außer dir deinen Hund führen, es sei denn die Person hat ebenso Sachkundenachweis + Wesenstest mit deinem Hund abgelegt.
Das ist leider deutsche Rechtssprechung Meine zuständige Amtstierärztin sagte mir aber bei meinem Sachkundetest und leckerem Kaffee im Anschluss, dass im Krankheitsfall der Tierschutz nicht vernachlässigt werden dürfte, sprich der Hund gassi gehen muss und dann das OA auch mal die Augen zudrückt... Wenn du Personen hast die häufiger mal in die Verlegenheit kommen Gusti auszuführen dann sollten sie vielleicht doch Sachkundenachweis und Wesenstest erfüllen. Hab auch in den sauren Apfel gebissen und für Donni 3x geblecht aber somit zumindest immer wen der in Notfällen den Dicken schuppsen darf @Nadine&Duke: Das Besitzer der Listenhunde Auflagen erfüllen müssen und alle dem Hund eventuell mal ausführende Personen ebenso, find ich nicht zum glück sonder reine Abzocke! In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen. Und nur weil jemand die nötigen Papiere besitzt heißt es auch noch lange nicht das er automatisch den ausreichenden "Verstand" dazu hat. Ist ja bei manchem autofahrer leider auch nicht anders...
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"Es ist leichter ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!" (Albert Einstein) |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.
Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht. Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen. |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Wohin geht denn Gusti genau? Zu einer Privatperson oder in eine Hundepension?
Die meisten Hundepensionen haben die große Sachkunde bzw. den §11 und dürfen dann auch böse Kampfhunde ausführen. Andere Möglichkeit wäre an einer Hundepension ein großes Privatgelände, dort darf dann auch jeder führen. |
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