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Alt 23.01.2011, 16:18
Benutzerbild von Herbstgold
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Standard § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Hallo ihr Lieben,

ich benötige wegen unvorhergesehener Umstände am besten vorgestern die Bescheinigung nach § 11 TSchG. Das nächste Seminar von Deutschen Tierschutzbund findet jedoch erst im April und dann auch noch im tiefsten Bayern statt. Zu spät und ehrlich gesagt, auch zu weit.

Nun habe ich jedoch bereits den "kleinen" Sachkundenachweis und halte sog.Listenhunde (wie ich diesen Ausdruck ätzend finde) schon als es diese Bezeichnung nun gar nicht gab.

Hat jemand von euch Erfahrung, ob dieser kleine Nachweis anerkannt wird, man also vielleicht direkt beim Veterinäramt (Kreis Mettmann) einfach eine Aufstockung zur Erlaubnis des § 11 machen kann?

Oder vielleicht einen guten Draht zu einem Amtsveterinär hier in der Nähe, mit dem man reden kann?

Danke für eure Antworten.
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