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Alt 24.12.2005, 00:07
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Ersigen (Bern)
Beiträge: 2.013
Standard In diesem Fall kann ich das nicht ....

.... einfach so sagen da ich die Faktenlage nicht kenne!

Hallo Stefan

Natürlich finde ich es richtig gegen Misstände auch vor Gericht anzugehen.

Allerdings wäre es fatal Zantoboy zu raten einfach voll loszulegen. Ich habe diesbezüglich meine Bedenken angebracht und abgeraten. So ein Verlust ist nicht einfach zu verkraften, etwas Zeit vergehen zu lassen und die Gedanken neu zu sammeln ist bestimmt nicht schlecht. Wenn Zantoboy und ggfs. weitere Kläger sich an den richtigen Stellen beraten lassen und dann in Erwägung ziehen eine Klage einzureichen ist das in Ordnung. Er oder sie tragen schliesslich dann das Prozessrisiko selber. Und gerade wegen diesem Risiko würde ich nie einfach so aus der Ferne eine Klage gutheissen!

Freundlicher Gruss
Beat

Geändert von Rocky (24.12.2005 um 00:09 Uhr)
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