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[QUOTE=Rocky Er oder sie tragen schliesslich dann das Prozessrisiko selber. Und gerade wegen diesem Risiko würde ich nie einfach so aus der Ferne eine Klage gutheissen!
Freundlicher Gruss Beat[/QUOTE] Hallo Beat, leider ist es tatsächlich so wie Du schreibst, "aus der Ferne" kann man den Fall wirklich nur gefühlsmäßig aber nicht "substantiiert" betrachten. Dabei sollte man die "Weisheiten" von Dieter Hildebrandt "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen" oder von Graham Chapman "Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist" nicht aus den Augen verlieren..... Gruß Yves |
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Wann sind denn die anderen Tiere verstorben? Es gibt Fristen einzuhalten. Ich kann nicht 1 Jahr nach Versterben des Tieres anfangen Klage einzureichen. Und ich wäre da vorsichtig, so eine Klage muss fundiert sein und gut vorbereitet und nach meinem Dafürhalten ist es außerordentlich wichtig, neben der guten fachlichen Qualifikation des Anwalts auch darauf zu achten, dass er sich mit Tieren sehr gut auskennt. Es ist nichts müßiger als seinem Anwalt alles Relevante der Tierzucht und Hundehaltung vorkauen zu müssen.
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