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Hallo Thorsten,
Falsch gelesen, ich dachte Ihr wohnt jetzt in NRW. Dort würde gelten: (6) Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung (z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen wird. http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php ![]() |
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