Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11 (permalink)  
Alt 13.04.2011, 18:52
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Kündigung

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Sorry für's OT, aber der Link ist genial. darüber hatten wir letztens diskutiert (finde den Threat nicht mehr). Es ging darum, dass die ganzen Hundegesetze überflüssig seien, weil es eine gesetzliche Regeleung schon länger gegeben hat. Das schrieb auch Gerd Haucke in seinem kleinen Büchlein.

Das hier ist m.E. die Stelle:

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

§ 121 (Halten gefährlicher Tiere)

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt

oder

als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.



__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:21 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22