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hallo,
habe mich auch bei der polizei erkundigt: wegen der leinenpflicht ist das ornungsamt zuständig. gut, wenn von dem hund keine gefahr ausgeht, meldet man sowas ja nicht. wegen des halters : soll ich bei akuter bedrohung sofort die polizei rufen. es würden dann personalien festgehalten. lg dora |
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