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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2006, 17:42
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Zitat:
Zitat von Mela
Hallo Anke , ein Mastiffwelpe von mir ist in BW und muß mit ca.15 Monaten den Wesenstest machen....ist nur viel einfacher als bei uns in NRW !!!
Habe selbst mal in BW gewohnt und kann Dir gerne weiterhelfen, wenn Du magst !
Liebe Grüße
Corinna
Hallo Corinna,

da ist der Halter deines Welpens falsch informiert worden.

s.Beitrag oben von mir
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Anke

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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 11:29
Mola
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Hallo Caro-BX und Mela,

vielen Dank für eure Hilfe. Meine neue Gemeinde (Überlingen)hat mir mitgeteilt, dass es bei ihnen selbstverständlich keine erhöhte Hundesteuer gibt.
Der Veterinär ist für den Bodenseekreis zuständig.

Dann habe ich die Verordnung doch richtig gelesen, dass man nämlich dem "Leinenzwang" unterliegt. Also werde ich/Tonton auf jeden Fall einen Wesenstest machen.

Nun überlege ich nur noch ob in BW oder NRW?! Wird der Wesenstest in BW von der Kreispolizeibehörde abgenommen?

Grüße, Anke
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 12:24
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Es ist aber nicht sicher, dass die Überlinger einen Wesenstest für die Leinenbefreiung verlangen!

Rufe am besten bei deiner zukünftigen Gemeinde an und kläre es dort ab.

Ansonsten beneide ich dich um deine zukünftige schöne Wohngegend.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 12:29
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Zitat:
Zitat von Mola
Nun überlege ich nur noch ob in BW oder NRW?! Wird der Wesenstest in BW von der Kreispolizeibehörde abgenommen?

Grüße, Anke
In BW wird der Verhaltenstest gemeinsam von der zuständigen Polizeihundestaffel und dem zuständigen Veterinäramt abgenommen. (Kosten 170,00 €, falls nicht gerade erhöht)

Und wie bereits gesagt, Verhaltenstest für Molosser sind eigentlich nicht vorgesehen.

Es gibt aber nur noch selten Termine und so erlauben die meisten, dass man in einem anderen Kreis den Test macht.

Und ob der Wesenstest von NRW anerkannt wird, würde ich an deiner Stelle auch abklären.

Die sind hier in Baden-Württemberg manchmal sehr seltsam... aber wie gesagt, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wir laufen seit vielen Jahren mit Caros Leinenbefreiung durch die Gegend, hat sich aber noch nie jemand zeigen lassen.

Dafür haben wir ihren Verhaltenstest aber sowohl von Bayer, Hamburg und MeckPom (entfällt seit 1.1.06) anerkennen lassen, was jedesmal Problemlos ging.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 14:56
Mola
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Hallo Anke,

ich überlege auch ständig hin und her, was ich machen soll. Ich möchte ja auch keine schlafenden Hunde wecken

Vielleicht ist es deshalb sinnvoller, den Test noch in NRW zu machen. Ohne Wessenstest ist man immer etwas unruhig, zumal ich ja später auch ab und zu nach NRW fahre.

Tonton würde den Test auch auf jeden Fall lässig bestehen, nur mit dem Lesen und Schreiben hapert es noch ein bisschen

Das du so viel Hundesteuer bezahlen musst finde ich auch sehr ungerecht. Das ist ja nur Abzocke der Gemeinde. Drücke dir die Daumen, dass die neue Klage Erfolg hat. Ansonsten weißt du ja---ab nach Überlingen

Liebe Grüße,
Anke
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  #6 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 20:56
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Zitat:
Zitat von Mola
Hallo Anke,

ich überlege auch ständig hin und her, was ich machen soll. Ich möchte ja auch keine schlafenden Hunde wecken

Vielleicht ist es deshalb sinnvoller, den Test noch in NRW zu machen. Ohne Wessenstest ist man immer etwas unruhig, zumal ich ja später auch ab und zu nach NRW fahre.

Tonton würde den Test auch auf jeden Fall lässig bestehen, nur mit dem Lesen und Schreiben hapert es noch ein bisschen

Das du so viel Hundesteuer bezahlen musst finde ich auch sehr ungerecht. Das ist ja nur Abzocke der Gemeinde. Drücke dir die Daumen, dass die neue Klage Erfolg hat. Ansonsten weißt du ja---ab nach Überlingen

Liebe Grüße,
Anke
Bevor du den Test in NRW machst, unbedingt abklären, ob er in BW anerkannt wird!

Ansonsten wie gesagt hat unser freiwillig absolvierte Verhaltenstest hier, uns problemlos Leinenbefreiung in drei Bundesländern verschafft. Für die BX gelten jetzt nur noch in einem weiteren Bundesland Auflagen, aber da wir da noch nie in Urlaub hinwollten, haben wir auch noch keine Befreiung beantragt.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 15:12
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Zitat:
Zitat von Caro-BX
Hallo Corinna,

da ist der Halter deines Welpens falsch informiert worden.

s.Beitrag oben von mir
OH, gut zu wissen, danke Dir....vor 7 Jahren war es in Unterbaldingen( so hieß der kleine Ort ) noch anders !
Habe meine Welpenkäufer direkt benachrichtigt .
Liebe Grüße
Corinna
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  #8 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 20:54
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Vor 7 Jahren war es noch anders?

In Baden-Württemberg ja, denn zu dem Zeitpunkt gab es hier heine HunderVO...
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  #9 (permalink)  
Alt 01.02.2006, 22:45
Chicka001
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Hallole,

also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin.

Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint.
Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist.

Er hat mir einen Auszug gemailt:


Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung.

Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen.

Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang!
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  #10 (permalink)  
Alt 02.02.2006, 10:56
Benutzerbild von Caro-BX
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Zitat:
Zitat von Chicka001
Hallole,

also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin.

Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint.
Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist.

Er hat mir einen Auszug gemailt:


Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung.

Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen.

Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang!
du solltest dich nicht beim moln die polvo bw lesen.

danach sind grundsätzlich auch die in § 1 abs 3 genannten rassen leinenpflichtig.

es ist allerdings so seltsam formuliert, dass wir ewig gebraucht haben es zu verstehen.

sorry, würde gerne mehr dazu schreiben, aber ist gerade wegen gebrochenem arm schlecht.

wir können aber gerne telefonieren. auf festnetz rufe ich dich auch gerne zurück, da phone flat.

meine telefonnummer schicke ich dir auf wunsch per pn.
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