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  #241 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 09:24
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Du brauchst auch nicht zwangsläufig einen Anwalt!

...das mit Amazon hab ich ja schonmal geschrieben! Könnte mich nur wiederholen...


Ach ja, Briefmarke würde ich spenden!
ok, mal konkret: wie läuft sowas ab?
Habe in meinem Leben noch nie jemanden anzeigen/verklagen müssen....
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  #242 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 09:42
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Du brauchst auch nicht zwangsläufig einen Anwalt!

...das mit Amazon hab ich ja schonmal geschrieben! Könnte mich nur wiederholen...


Ach ja, Briefmarke würde ich spenden!
Interessiert mich auch, wie bringe ich denjenigen dazu ohne Anwalt?
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  #243 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 10:44
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Gleich geht wieder die Diskussion los und ich krieg einen auf'n Deckel!

Ganz einfach: Du schreibst ihm einen Brief (per Einschreiben) mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (BGB) und bittest um Erstattung der Kosten.

Wie wenn man Schuhe umtauscht. Da macht man doch nichts Anderes. Nur halt mündlich. Aber auch ohne Anwalt!

Und wenn er nicht zahlt, dann "mahnt" man und setzt ne "Frist". Und wenn er dann immernoch nicht reagiert, dann geht man zum Amtsgericht und erwirkt einen Titel gegen die Leute. Und wenn sie nicht zahlen/reagieren, kommt der Mann mit dem Kuckuck, oder sie lenken ein oder man trifft sich vor Gericht. Und die Kosten sind "übersichtlich".

(Nebenbei gibt es beim Amtsgericht auch so "Sprechstunden" mit Anwälten, für eine vorab-Info. Da muss man dann € 20,- spenden.)

Aber Schritt für Schritt...

Und die Erfolgsaussichten sind weitaus höher, wenn seit Kauf noch keine 6 Monate vergangen sind. Danach musst Du allerdings auch nur belegen (Tierarzt Gutachten), dass die Schäden züchterischen Ursprung haben und nicht von Dir verursacht sind. 2 Jahre ab Kauf. (oder sogar 3?)

Man kann ja auch seine Steuererklärung selber machen. So ist das auch mit Anwälten. Und Sachmängelhaftung ist jetzt nicht soooooo kompliziert, als das man es nicht zumindest versuchen sollte.

Bin Dir gerne behilflich, aber dann per Email. Hab keinen Bock mehr auf die Diskussionen hier, mit Leuten die einen Ebay-Shop betreiben und sich für Unternehmer halten!
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  #244 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 11:22
Benutzerbild von anna1
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Gleich geht wieder die Diskussion los und ich krieg einen auf'n Deckel!

Ganz einfach: Du schreibst ihm einen Brief (per Einschreiben) mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (BGB) und bittest um Erstattung der Kosten.

Wie wenn man Schuhe umtauscht. Da macht man doch nichts Anderes. Nur halt mündlich. Aber auch ohne Anwalt!

Und wenn er nicht zahlt, dann "mahnt" man und setzt ne "Frist". Und wenn er dann immernoch nicht reagiert, dann geht man zum Amtsgericht und erwirkt einen Titel gegen die Leute. Und wenn sie nicht zahlen/reagieren, kommt der Mann mit dem Kuckuck, oder sie lenken ein oder man trifft sich vor Gericht. Und die Kosten sind "übersichtlich".

(Nebenbei gibt es beim Amtsgericht auch so "Sprechstunden" mit Anwälten, für eine vorab-Info. Da muss man dann € 20,- spenden.)

Aber Schritt für Schritt...

Und die Erfolgsaussichten sind weitaus höher, wenn seit Kauf noch keine 6 Monate vergangen sind. Danach musst Du allerdings auch nur belegen (Tierarzt Gutachten), dass die Schäden züchterischen Ursprung haben und nicht von Dir verursacht sind. 2 Jahre ab Kauf. (oder sogar 3?)

Man kann ja auch seine Steuererklärung selber machen. So ist das auch mit Anwälten. Und Sachmängelhaftung ist jetzt nicht soooooo kompliziert, als das man es nicht zumindest versuchen sollte.

Bin Dir gerne behilflich, aber dann per Email. Hab keinen Bock mehr auf die Diskussionen hier, mit Leuten die einen Ebay-Shop betreiben und sich für Unternehmer halten!
Ruf die Züchterin vorher an und schau, wie sie reagiert. Blockt sie, würde ich es wie oben versuchen.
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  #245 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 11:42
Benutzerbild von stellabella
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Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Zitat:
Zitat von coffee Beitrag anzeigen
Ja. Erfahrungen?
Ja,ich kenne diese Ärztin, ich fahre immer extra nach Hannover zu ihr meine hunde zu röntgen.( zum glück nur zum röntgen)Eine super ärztin und sie hat wirklich sehr viel Ahnung,kann ich nur empfählen!

Alles gute,und ich finde super dass du es versuchst!
Ich würde erstmal auch deine "züchterin" anrufen und alles schildern,und gucken was sie dazu sagt.Wenn nicht hilfbereich ist,dann würde ich so machen wie Peppi das sagt!

L.G. Kristina
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  #246 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 11:50
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Zitat:
Zitat von anna1 Beitrag anzeigen
Ruf die Züchterin vorher an und schau, wie sie reagiert. Blockt sie, würde ich es wie oben versuchen.
Hey, unabhängig hab ich das gerade auch geschrieben!


Vielleicht stehen die ja auch gerade für den Bockmist!
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  #247 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 12:45
bx-junkie
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Gleich geht wieder die Diskussion los und ich krieg einen auf'n Deckel!
Ach was Danke für deine kurze Info
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  #248 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 13:16
Benutzerbild von Jule69
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Zitat:
Zitat von coffee Beitrag anzeigen
ok, mal konkret: wie läuft sowas ab?
Habe in meinem Leben noch nie jemanden anzeigen/verklagen müssen....
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Be...ilfe/index.php

Ich würde bis auf ein Telefonat mit der Dame, nichts auf eigene Faust machen. Hol dir Hilfe, dann bist du auf der sichereren Seite.

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet auch nicht die Welt, der wird dir sagen können wie die Erfolgschancen stehen und ob es Sinn macht sie zu verklagen. Irgendjemand wird dir doch sicher einen guten in deiner Nähe empfehlen können.

Vielleicht wendest du dich mal tel. oder per Mail an RA Weidemann, vielleicht bringt dich das schon ein Stück weiter.

Ich glaube deine Chancen stehen gut, nur ob bei der guten Frau dann zeitnah auch was zu holen ist . Aber ich hab es ja schonmal erwähnt ich würde es auf jeden Fall versuchen.

Viel Erfolg, für dich und Coffee .
__________________

In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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  #249 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 13:47
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen

Ich würde bis auf ein Telefonat mit der Dame, nichts auf eigene Faust machen. Hol dir Hilfe, dann bist du auf der sichereren Seite.
Wieso nicht? Kann doch nichts passieren, zum Anwalt kann er dann immer noch wenn sich die Frau stur stellt...

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet auch nicht die Welt...
Nee die Welt nicht, aber minimum 190Flocken plus Märchensteuer...da ist so ein selbstverfasster Brief erheblich günstiger
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  #250 (permalink)  
Alt 24.11.2012, 20:23
Benutzerbild von Lee-Anne
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Du schreibst ihm einen Brief (per Einschreiben) mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (BGB) und bittest um Erstattung der Kosten.

Und wenn er nicht zahlt, dann "mahnt" man und setzt ne "Frist". Und wenn er dann immernoch nicht reagiert, dann geht man zum Amtsgericht und erwirkt einen Titel gegen die Leute. Und wenn sie nicht zahlen/reagieren, kommt der Mann mit dem Kuckuck, oder sie lenken ein oder man trifft sich vor Gericht. Und die Kosten sind "übersichtlich".
Für mich bis hierhin teilweise ganz logisch.

Wo bei mir das Verständnis aufhört ist, dass sie ja eine, oder mehrere OP’s evtl. bezahlt haben möchte, und die Kosten hierfür noch überhaupt nicht absehbar oder bekannt sind.

Ein Titel geht ja immer über eine bestimmte Summe. Die kennt die TE aber selbst noch nicht.

Dass sie selbst eine Klage einreichen kann beim Amtsgericht ist mir auch klar. Beim Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Mir unverständlich ist im Moment, über welche Summe sie diesen Titel erwirken sollte bzw. überhaupt erwirken kann.
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