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Und wer müsste das zahlen...
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ich habe keine Rechtschutzversicherung, und mir ist das Risiko zu groß auch noch auf Anwalts- und sonstigen Kosten sitzenzubleiben. Das Geld investiere ich lieber in meinen Hund.
Aber wenn du einen Anwalt kennst, der diesen Fall gegen erfolgsabhängiges Honorar übernimmt - immer her damit. |
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Du brauchst auch nicht zwangsläufig einen Anwalt!
...das mit Amazon hab ich ja schonmal geschrieben! Könnte mich nur wiederholen... ![]() Ach ja, Briefmarke würde ich spenden! ![]() |
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Habe in meinem Leben noch nie jemanden anzeigen/verklagen müssen.... |
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Ich würde bis auf ein Telefonat mit der Dame, nichts auf eigene Faust machen. Hol dir Hilfe, dann bist du auf der sichereren Seite. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet auch nicht die Welt, der wird dir sagen können wie die Erfolgschancen stehen und ob es Sinn macht sie zu verklagen. Irgendjemand wird dir doch sicher einen guten in deiner Nähe empfehlen können. Vielleicht wendest du dich mal tel. oder per Mail an RA Weidemann, vielleicht bringt dich das schon ein Stück weiter. Ich glaube deine Chancen stehen gut, nur ob bei der guten Frau dann zeitnah auch was zu holen ist ![]() Viel Erfolg, für dich und Coffee ![]()
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![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
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Interessiert mich auch, wie bringe ich denjenigen dazu ohne Anwalt?
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Gleich geht wieder die Diskussion los und ich krieg einen auf'n Deckel!
![]() Ganz einfach: Du schreibst ihm einen Brief (per Einschreiben) mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (BGB) und bittest um Erstattung der Kosten. Wie wenn man Schuhe umtauscht. Da macht man doch nichts Anderes. Nur halt mündlich. Aber auch ohne Anwalt! ![]() Und wenn er nicht zahlt, dann "mahnt" man und setzt ne "Frist". Und wenn er dann immernoch nicht reagiert, dann geht man zum Amtsgericht und erwirkt einen Titel gegen die Leute. Und wenn sie nicht zahlen/reagieren, kommt der Mann mit dem Kuckuck, oder sie lenken ein oder man trifft sich vor Gericht. Und die Kosten sind "übersichtlich". (Nebenbei gibt es beim Amtsgericht auch so "Sprechstunden" mit Anwälten, für eine vorab-Info. Da muss man dann € 20,- spenden.) Aber Schritt für Schritt... Und die Erfolgsaussichten sind weitaus höher, wenn seit Kauf noch keine 6 Monate vergangen sind. Danach musst Du allerdings auch nur belegen (Tierarzt Gutachten), dass die Schäden züchterischen Ursprung haben und nicht von Dir verursacht sind. 2 Jahre ab Kauf. (oder sogar 3?) Man kann ja auch seine Steuererklärung selber machen. So ist das auch mit Anwälten. Und Sachmängelhaftung ist jetzt nicht soooooo kompliziert, als das man es nicht zumindest versuchen sollte. Bin Dir gerne behilflich, aber dann per Email. Hab keinen Bock mehr auf die Diskussionen hier, mit Leuten die einen Ebay-Shop betreiben und sich für Unternehmer halten! ![]() |
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