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Hallo,
in RLP sind es in der Regel Tierärzte mit Zusatzausbildung, aber nicht ausschließlich! Meine bessere Hälfte begutachtet auf Amtsanweisung auch sogenannte verhaltensauffällige Hunde und nimmt (bei Bedarf) den Wesenstest ab. Die Ergebnisse werden dann an die auftraggebenden Stellen weitergeleitet. Bei privaten Gutachten bekommt der Auftraggeber die Auswertung, diese werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergeleitet (Datenschutz).
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Im Prinzip ist es auch Korinthenkackerei von mir. Normalerweise wird ein Gutachten erstellt, weil es beim OA gebraucht wird und kann dann auch dort hin. In all den Jahren habe ich nur 3 oder 4x erlebt, das bei (gelisteten) Hunden die vermittelt werden sollten, vorab ein Gutachten erstellt wurde welches an den TSV oder alten Halter ging - bevor der neue Halter es bei sich an Ort vorlegte. |
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Geändert von Faltendackelfrauchen (02.05.2012 um 19:55 Uhr) |
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Man sollte hier aber unterscheiden, um welche Form des Gutachtens es sich handelt.
Ist es vom OA angeordnet, geht natürlich auch ein Bericht dorthin, obwohl der Halter zahlen muss. Bei einem privaten Gutachten darf ohne mein Einverständniss an niemanden etwas weitergeleitet werden.
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt. Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat |
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Wenn du als Auftraggeber, ein Gutachten forderst, egal ob HUnd, oder was auch immer, und dieses ohne deine Zustimmung an Dritte weitergegeben wird, so ist das juristisch gesehehn ein Verstoß gegen die bundesweit geltenden Datenschutzbestimmungen. Und wenn ein Gutachter sich weigert, Dir dieses auszustellen, weil Du dich mit der automatisierten Weitergabe nicht einverstanden erklärst, dann musst Du dich an entprechender Stelle beschweren! Der Auftraggeber hatt zu bestimmen, an wen Daten weitergeleitet werden und an wen nicht.
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Da hast Du bestimmt recht, dass es da keine gesetzliche Handhabe gibt. Nur war das halt einfach so, dass die Gutachter so getan haben, als ob das "normal" sei und die Leute haben es erst am Tage des Wesenstest erfahren. Da haben sie dann alle brav unterschrieben, ohne sich wirklich im Klaren darüber zu sein, was das im Zweifel für Folgen haben könnte. Bzw. sie hatten das Vertrauen in ihren Hund. Nur, das hilft wenig, denn der Hund schreibt ja nicht das Gutachten, sondern ein mehr oder weniger objektiver Mensch, oftmals auch noch "Listenbefürworter". Ich würde jedem raten, schon im Vorfeld zu klären, wer das Gutachten erhält und ob es an die Behörden weitergeleitet wird. Egal in welchem Bundesland!
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