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  #51 (permalink)  
Alt 14.07.2012, 10:36
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Kackbratzenbändigerin
 
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Großfehn liegt in Niedersachsen. Niedersachsen hat keine Rassenliste. In Niedersachsen gibt es jede Menge Staff-Züchter.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
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  #52 (permalink)  
Alt 14.07.2012, 13:08
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stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV14-2232.pdf


S.6 bzw in der Datei S.8
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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  #53 (permalink)  
Alt 14.07.2012, 13:45
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Was meinst Du? Weil es im "Nachbarland" legal ist? Den Satz?
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  #54 (permalink)  
Alt 15.07.2012, 02:13
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Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
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  #55 (permalink)  
Alt 15.07.2012, 10:31
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.

Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts.
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  #56 (permalink)  
Alt 15.07.2012, 16:31
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stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.

Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts.
Ich möchte gar nichts untermauern .
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein .

Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt . Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.

Solange man die Aufhebung dieses Gesetzes (NRW betreffend) nicht wirklich unwiderruflich Schwarz auf Weiß hat, sollte man vielleicht im Sinne der Hunde mit dementsprechenden Äußerungen sehr vorsichtig sein.

§3 Hunde fallen in NRW mWn automatisch in die Einzelfallregelung.
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  #57 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 11:51
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Ich möchte gar nichts untermauern .
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein .

Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt . Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.

Andersrum wird doch ein Schuh draus. Das LHundG ist älter, als das Urteil auf Bundesebene...
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  #58 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 12:33
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Seh ich nicht so

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.

Gäbe es Änderungen, stünde auch irgendwo der entsprechende Gesetzestext, ist aber anscheinend nicht so, oder hast du ihn gefunden ?

Das deckt sich dann auch mit dem Bericht der Evaluation des LHundG aus 2008.
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  #59 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 12:57
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Seh ich nicht so

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...

Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...

Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel...
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  #60 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 15:07
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen .......
Wenn es so wäre, wäre sicher auch dies irgendwo verankert.
Ist es aber nicht (ich find zumindest nichts), also vermute ich das die Gesetze die nicht geändert wurden, automatisch weiterhin Bestand haben.

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
......und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...
Das ist aber ja lediglich eine Zusammenfassung/Interpretation von irgendwem und beruht ja angeblich auf dem Urteil vom 16.03.2004. Deshalb hab ich das komplette Urteil gepostet und da finden wir besagtes ja beide nicht .

Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
......Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...
Ja das könnte man, aber in Verbindung mit dem Urteil, also wenn man das Gesamtbild sieht ........


Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel...
Ja, warten wir mal ab .
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