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Steuer bei Listenhunden ,wie hoch ?
Steuergegenstand
(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. (2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde gelten Hunde folgender Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden: a) American Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtscharka, Mastiff, Mastino Espanol und Mastino Napoletano. b) Die Hunde, die die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 – 5 der Gefahrhundeverordnung vom 28.06.2000 erfüllen und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden. § 2 Hallo habe ein paar Fragen zur Hundesteuer . Wie teuer in Hunde die auf der Liste stehen , bei uns sogar der Bullmastiff und Mastiff :-( Was hat man bei sogenannten Listenhunden für auflagen?´ Frohe Ostern Bruce |
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In NRW variiert die Hundesteuer von Ort zu Ort. Bei uns ist die Hundesteuer für Liste 2 Hunde wie für jeden anderen Hund auch. Bei Liste 1 Hunden ist sie - soweit ich weiß - bis zum bestandenen Wesenstest sehr hoch, mit dem Test aber auch wie bei den anderen Hunden.
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LG Simone |
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sachsen
ist zwar ländersache aber die kosten legt doch die komune fest (zumindest hier) bei uns im verwaltungsverband werden keine unterschiede gemacht ob windgedackelter Mopshundspitz oder reinrassiger bullterrier oder mastiff usw alles ein preis so um die 20 euro im jahr genau müsste ich nachsehen das ist kein runder betrag wenigstens mal ein vorteil in der provinz dafür kein dsl verfügbar:traurig3: Ps:als züchter gibts noch vergünstigung bei uns muss aber ein offizieller zwinger sein Geändert von gottfried (17.04.2006 um 20:56 Uhr) |
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Bruce,
du wohnst doch auch in Schleswig-Holstein,lt. Gesetz sind die Molosser dort nicht gelistet. S-H hat keine offizielle Rassenliste, es gelten hier automatisch die Rassen als gelistet, die im Bundesgesetz aufgeführt sind. Hundesteuererhebung ist Sache der Gemeinden, zahlst du für deinen Hund erhöhte Hundesteuer?
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Zitat:
Die Hundesteuerhöhe und Satzung wird von jeder Gemeinde selber bestimmt. Also hilft nur, direkt bei dem für deinen Wohnort zuständigem Steueramt nachfragen!
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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so weiss
ich es auch, die gemeinden dürfen selber bestimmen ob sie "Kampfhundesteuer" verlangen oder nicht, es spiel auch k. Rolle ob Du einen Wesenstest hast, einige Gemeiden nehmen dies aber doch als Richtlinie. Hast Du einen Wesenstest zahlst Du normale Hundesteuer.
Andere Gem. verlangen wiederrum trotzdem die "Kampfhundesteuer". Soweit ich das noch im Kopf habe darf die 10 -12 mal so hoch sein wie der normale Hundesteuersatz... Alles Geldmacherei. Ich habe damals zu meiner Bearbeiterin von der Gemeinde gesagt ( die mich nur angepisst hat wg Gina) dass ich bereit bin eine hohe Steuer zu zahlen wenn sie mir den Nachweis bringt das diese für Hunde die wg der Kampfhundeverordnung im TH sitzten u nicht vermittelt werden können, zugeteilt wird! Dies sei leider leide leider nicht möglich war die Antwort.!!!!!
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Mein Herzblut...Du fehlst uns soooo arg!!!!!geliebt und unvergessen...meine Omi...Gina geliebt und unvergessen |
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Zitat:
Gruß Bruce |
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Dann erkundige dich vor Anschaffung eines Zweithundes beim Steueramt in Flensburg,ob für den nächsten Hund eine "Kampfhundsteuer" fällig ist.
Davon abgesehen ist Hundesteuer noch immer eine "Luxussteuer",daher sind die Gemeinden nicht verpflichtet,für die Steuereinahme eine Gegenleistung zu erbringen.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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