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Ich habe mich entschuldigt, weil er ja offensichtlich erschrocken ist . . . . und das weil, hätte ich es verhindern können, auch verhindert hätte . . . ich entschuldige michja auch beim Einkaufen, wenn ich jemand aus Versehen anrempel.
Eigentlich habe ich vor dem Termin beim Amt nicht wirklich Angst, habe mit unserer Hundetrainerin gesprochen und die kennt die zuständige Dame, die wäre sehr nett und auch immer an gütlichen Einigungen interessiert, sie hätte wohl auch selbst einen Hund (es hat auch so seine Vorteile auf dem Land mitten im Nix zu wohnen ![]() ![]() |
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@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?
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Die WP musste er ja auch wiederholen... Wenn's interessiert frage ich gerne nochmal genauer nach...ist bestimmt 4-5 Jahre her und den Hund gibt's leider auch nicht mehr. Danke für die Antworten!
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"Never underestimate the power of stupid people in large numbers." Homer Simpson |
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Es stimmt was Peppi sagt, im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung, da zählen nur harte Fakten. Wenn du substantiiert darlegen kannst, das Peppi deinen Zaun zerstört hat und er dieses nicht widerlegen kann, ist er schuldig. Das nennt man Beweisumkehr
![]() Im Strafrecht sieht das anders aus...dort ist der Staat vertreten durch die Staatsanwaltschaft der Kläger und dort muß der Staat dir erstmal beweisen das du etwas mit der Tat die dir zur Last gelegt wurde, auch wirklich etwas zu tun hast, ansonsten gilt bis zur Verurteilung das Unschuldsprinzip...Zivil und Strafrecht verwechseln die Menschen gerne, sind aber 2 völlig verschiedene Schuhe. |
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Hm,
auch wenn es ein wenig "off-topic" ist! es ist doch nicht so, dass ich einfach behaupten kann, er war's und er muss zahlen, nur weil er es nicht entkräften kann. In dem Link steht doch folgendes: da mihi factum, dabo tibi jus – Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht! Also reicht meine blosse Behauptung nicht aus um ihn zum Schadenersatz zu bringen. Das war es eigentlich auch, was ich mit dem Beispiel aufzeigen wollte und was ich ebenfalls bei dem Jogger meinte. Der Jenige, der Recht erhalten möchte, also der Jogger, der behauptet gebissen worden und gestürzt zu sein, der sollte auch Fakten (ärztliche Atteste, Zeugenaussagen) auf den Tisch legen. Mit meinem gewählten Begriff "Unschuldsvermutung" scheint Ihr, bzgl. des Zivilrechts, ja recht zu haben und ich habe wieder etwas dazu glernt. Gruss, Reinhold
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![]() „Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio Geändert von wolkenspringer (12.06.2013 um 13:07 Uhr) |
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