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Alt 11.06.2013, 20:26
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Ich habe mich entschuldigt, weil er ja offensichtlich erschrocken ist . . . . und das weil, hätte ich es verhindern können, auch verhindert hätte . . . ich entschuldige michja auch beim Einkaufen, wenn ich jemand aus Versehen anrempel.

Eigentlich habe ich vor dem Termin beim Amt nicht wirklich Angst, habe mit unserer Hundetrainerin gesprochen und die kennt die zuständige Dame, die wäre sehr nett und auch immer an gütlichen Einigungen interessiert, sie hätte wohl auch selbst einen Hund (es hat auch so seine Vorteile auf dem Land mitten im Nix zu wohnen ) . . . ich werde es auf alle Fälle mit Freundlichkeit versuchen . . . das hilft meistens bei Frauen
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Alt 12.06.2013, 13:36
Benutzerbild von Guayota
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Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Zitat:
Zitat von Marieuhdana Beitrag anzeigen
Eigentlich habe ich vor dem Termin beim Amt nicht wirklich Angst, habe mit unserer Hundetrainerin gesprochen und die kennt die zuständige Dame, die wäre sehr nett und auch immer an gütlichen Einigungen interessiert, sie hätte wohl auch selbst einen Hund...
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier.

Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?

Wenn der Jogger behauptet er wurde vom Hund gebissen oder sonstwie bedroht, ist das doch in der HundeVO geregt was dann passiert, oder nicht?

DSH von einem Bekannten (auch Hessen) wurde zum "gefährlichen Hund", weil er auf dem eigenen Grundstück (Hofeinfahrt) einen kleinen Rüden "gezwickt" hat (Loch im Pelz, bissl Blut, mehr nicht). Das ging Rucki-Zucki.
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Alt 12.06.2013, 15:06
bx-junkie
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Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Zitat:
Zitat von Guayota Beitrag anzeigen
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier.

Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?

Wenn der Jogger behauptet er wurde vom Hund gebissen oder sonstwie bedroht, ist das doch in der HundeVO geregt was dann passiert, oder nicht?

DSH von einem Bekannten (auch Hessen) wurde zum "gefährlichen Hund", weil er auf dem eigenen Grundstück (Hofeinfahrt) einen kleinen Rüden "gezwickt" hat (Loch im Pelz, bissl Blut, mehr nicht). Das ging Rucki-Zucki.
Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...
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  #4 (permalink)  
Alt 12.06.2013, 15:14
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.06.2013, 15:44
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Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Zitat:
Zitat von Guayota Beitrag anzeigen
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier.

Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Es stimmt was Peppi sagt, im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung, da zählen nur harte Fakten. Wenn du substantiiert darlegen kannst, das Peppi deinen Zaun zerstört hat und er dieses nicht widerlegen kann, ist er schuldig. Das nennt man Beweisumkehr In dem Fall bedeutet das, das Peppi dir das Gegenteil beweisen muß ansonsten ist er schuldig.
Im Strafrecht sieht das anders aus...dort ist der Staat vertreten durch die Staatsanwaltschaft der Kläger und dort muß der Staat dir erstmal beweisen das du etwas mit der Tat die dir zur Last gelegt wurde, auch wirklich etwas zu tun hast, ansonsten gilt bis zur Verurteilung das Unschuldsprinzip...Zivil und Strafrecht verwechseln die Menschen gerne, sind aber 2 völlig verschiedene Schuhe.
So schön hätte ich es nicht erklärt bekommen, danke

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...
stimmt, Verwaltungsrecht halt - der Sachbearbeiter erlässt einen Bescheid (nach eignen ermessen und ist dabei meist übervorsichtig), der wird nach vier Wochen rechtskräftig, wenn man nicht dagegen Widerspruch einlegt. Vor Gericht muss es dabei noch nicht zwangsläufig gehen...
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Alt 12.06.2013, 16:33
Benutzerbild von Guayota
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Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?
So weit ich mich erinnern kann musste der Hund damals zur Wesensprüfung und hat bestanden. Ich glaube, dass der Hund aber weiterhin ein "gefährlicher Hund" war, aber er hatte wegen der positiven Wesensprüfung keine Auflagen und die WP ist Bedingung für die "Erlaubnis zur Haltung".
Die WP musste er ja auch wiederholen...

Wenn's interessiert frage ich gerne nochmal genauer nach...ist bestimmt 4-5 Jahre her und den Hund gibt's leider auch nicht mehr.

Danke für die Antworten!
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