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Das ist wirklich klasse.
In Niedersachsen gibt es zum Glück keine Rasseliste. Bei uns gibt es auch den Passus mit gefährlichen Hunden, aber der greift nur, wenn die Tiere auffällig geworden sind (selbst dann kommt normalerweise erst eine Verwarnung...je nach schwere der "Tat"). Die Gemeinden legen die Steuersätze selber fest, aber bei EUR 35 für den ersten Hund, EUR 40 für den 2ten Hund und ab Hund Nr 3 EUR 60 pro Hund, brauche ich mich nun wirklich nicht beklagen. Das ist schon alles ok so. |
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Hier mal zum Vergleich:
Steuersatzung der Stadt Trier: http://www.trier.de/File/9474-full-pdf/ Steuersatzung VG Ruwer (gegen die wir vorgegangen sind): http://www.riveris.de/veroeffentlichungen/hundesteuersatzung_07.01.2011.pdf Steuersatz für "normale Hunde" 75€ jährlich Steuersatz für die "Listis" 560€jährlich Die Gemeinde wird nun im März 2014 die Satzung der Stadt Trier übernehmen, sowie den Steuersatz bei 75€ für alle Rassen festlegen!
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Rechtlich gesehen würde einer Rückforderung nichts im Wege stehen, aber leider kann jede Gemeinde Ihre Satzungen an aktuelle Thematiken anpassen und mit etwas Geschick eine rückwirkende Entschädigung ausschließen. Aber Du kannst für das laufende Steuerjahr, anteilig die Steuer zurückverlangen! Wie schon gesagt, warte jetzt noch diverse Unterlagen und stelle dann mal die details ein...
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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@dorka,Nein, denn bei Heinz ging es wohl um 560€, nicht mal um über 800.
Jetzt hartnäckig bleiben! Nimm persönlich Kontakt zuHeinz auf, er hat ja angeboten zu helfen. Ich finde diesen Ausgang großartig! ![]() ![]() ![]() Gäbe es mehr solcher Leute wie dich, Heinz, wäre diese unselige Gewinnvermehrung durch Steuern, und vielleicht noch mehr, längst Geschichte.
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Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh) |
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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