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Hallo Dorkas,
die Landesverordnung gibt wie folgt vor: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Vom 22. Dezember 2004 (GVBl S. 576) Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen; §1 Begriffsbestimmung (1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten: 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. (2) Hunde der Rassen American St affordshire Terrier und Staffo rdshire Bullterrier, Hunde des Typs Pic Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 und hier greift die staatlich vorgegebene Regelung: Maulkorb & Leinenzwang erhöhter Steuersatz aber, es gibt die Möglichkeit, durch das Ablegen einer Sachkunde / Wesenstest, dieses zu wiederlegen. Dan kannst Du bei deiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Einstufung in die normale Hundesteuer stellen. Leider obliegt dieses Entscheidung aber alleine bei Städte und Gemeinden. Werde weiter berichten......
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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as isses ja.. meine haben nich nix avon getan werden aber als potentiell gefährlich eingestuft
1. Hund 400,00€ 2. Hund 600,00€ Mit Morphy geh ich zum Sachkunde/Wesenstest. Aber mit Dorka kann ich das vergessen |
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Sag bitte auf alle Fälle Bescheid, die RPer werden es dir danken!
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Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh) |
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Dazu kann ich nichts sagen. Aber das Problem hier ist auch andersweitig sehr problematisch. Sollte sich herausstellen, das die Erhebung der Steuersätze unrechtens sind, dann muss rückwirkend zurückgezahlt werden. Und was das für manche Städte und Gemeinden bedeutet, kann sich ja jeder selbst ausrechnen.
Ich werde aber Ende des Monats mal nachfragen, wie der Stand ist, da wir ja nur einen Aussetzung der Steuer bekommen haben, bis die Rechtslage geklärt ist.
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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