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In dem Fall mit dem freilaufenden Schäfer, hätte ich gleich im Anschreiben einen Bezug zu den Vorfällen in Hamburg 2K hergestellt, wo auch die Ordnungshüter gepennt haben. Bezug zu gefährdeten Kindern herstellen und den Beamten den schwarzen Peppi zu schieben... ![]() |
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Hallo,so nach länger Zeit mal wieder eine kurze Rückmeldung bzgl. des geschilderten Falles und Vorgehens von unserer Seite.
Heute Abend gibt es in unserer Gemeinde eine sogenannte Vorabsitzung bzgl. der "Kampfhundesteuer" in Bezug auf die Steuersatzung RLP. Unser Bürgermeister hat , was schon fast unwahr klingt, wirklich einiges in Rollen gebracht und sich auch mit dem Oberbürgermeister unserer VG kräftig in den Haaren gehabt. Die VG, als auch die Person, die die Satzung für Rheinland Pfalz in einer Musterfasung erstellt hat, sind sich auf einer Seite keiner Schuld bewußt, haben aber jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von 2005, in denen von den Städten und Gemeinden verlangt wird, diese Steuersatzung den aktuellen Gesetzesprechungen anzupasse, wohl etwas Defizit im Bezug darauf, wie Sie sich jetzt verhalten sollen. Es steht mittlerweilen ausser Frage, das sich hier in Bezug "Kampfhundesteuer",so wie die Satzung ausgelegt ist, um Willkür, ohne Anlehnung an das aktuelle Landeshundegesetz handelt. Es sieht also jetzt so aus, wie schon erwähnt, Heute Abend Vorabsitzung, am Donnerstag eine offizielle Gemeinderatssitzung, in welcher unsere Gemeinde im Alleingang, eine Entscheidung treffen wird. Zu beiden Sitzungen sind wir eingeladen, um selbst den Sachverhalt erläutern zu können. Von der VG hat es vorab schon einen verbalen Warnschuß gegeben, das man sich ja nicht trauen sollte, einen Alleingang zu wagen...... Juristisch gesehen ist es auf jeden Fall schon mal so, das alleine der Begriff" Kampfhund", als absolut abstrus angesehen wird, zumal es von verschiedenen Gerichten dazu absolut unterschiedliche Definitionsformen gibt. Und in Bezug auf das kommunale Steuergesetz, das die Satzung anhand der Landeshundeverordnung festmacht, gibt es Verbotshunde, aber ansonsten keine "Listis" Ein Witz an der Sache ist, wenn wir uns von irgend einem Tierazt bestätigen lassen, das von unsrem Hund keine Gefahr ausgeht, wird er als "Normalo" eingesteuert! Das bedeutet, keine Sachkundenachweis, kein Wesentest bei einer authorisierten Person, sondern nur eine Bescheinigung von irgend einem TA reichen völlig aus! Und jetzt sollte man anfange, sich über Sinn und Unsinn, Gedanken zu machen...... So, muß mich jetzt noch etwas vorbereiten, werde aber Morgen schon mal weiterberichten. Ach ja, geht das ganze in die Hose, man weis ja nie, gehts vors Oberlandesgericht und dann im Zweifelsfall vors Bundesverfassungsgericht, als auch vor den obersten Finanzgerichtshof. Aber gut, vielleicht ist ja am Donnerstag der große Tag und alles wird gut. Sollte eine positive Entscheidung fallen, werde ich die abgeänderte Satzung gerne jedem auf Wunsch zukommen lassen, natürlich dann auch mit den Punkten, die zu dieser Änderung geführt haben....schauen wir mal... Heinz ![]()
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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drücke ebenfalls ganz fest die Daumen
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Es gibt keine Treue, die nicht schon gebrochen wurde, ausgenommen die, eines wahrhaft treuen Hundes. ![]() |
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Hallo alle zusammen,
schwere Diskusionen, auf der Basis von Unwissenheit, dumme Bemerkungen, keinerlei richtige Argumentation gegen die von uns vorgebrachten Argumente und Hinweise. So hat sich jetzt fast ein Jahr lang die Debatte gegen die Steuerwillkür in Bezug auf die Hundesteuersatzung unserer Gemeinde hingezogen. In der Stadt Trier: keine Listenhunde, keine sogenannte Kampfhundesteuer, etc. Es wird eine Steuersatzung des Städtebundes angewendet, die im Jahr 2005, nach Änderung der Landeshundeverordnung (Abschaffung der Listenhunde), abgeändert und seit dem angewendet wird. Fast alle umliegenden VG`s nutzen aber die alten Satzungen des Städte und Gemeindebundes, in welcher der Mastiff, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Tosa Inu, etc, als gefährlich angesehen werden, was dann die sogenannte Kampfhundesteuer rechtfertigt. Das ist jetzt aber endlich vorbei, keine Listenhunde mehr in unserer Gemeinde, eine Anpassung der Satzung wird schnellstmöglich vorgenommen, es gibt keine Kampfhundestuer mehr, Bullmastiff und CO, werden endlich als das angesehen, Hunde wie jede andere Rasse auch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Natürlich werden jetzt auch die anderen Gemeinden und die VG in Zugzwang kommen, Ihre Satzungen entsprechend abzuändern, was ja auch nur mehr als gerecht angesehen werden muss. Es war niemand in der Lage, zum ersten das Versäumniss der Anpassungspflicht, in Bezug auf die Änderung der Gesetzeslage, einzugestehen, also wird jetz stillschweigend gehandelt. Das bedeutet, es wird sich was rühren in Rheinland Pfalz. Habe nächste Woche einen Termin mit der Presse, die es brennend interessiert, wie wir es geschafft haben, die Hundesteuersatzung zu kippen....... Und wer von Euch jetzt interesse hat, auch etwas zu tun, bin ich gerne berit, Euch entsprechend zu unterstützen.......
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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