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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2013, 17:47
Benutzerbild von Dega
ohne ga 1998-2012
 
Registriert seit: 03.10.2010
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.
Das ist wohl das Wichtige. Nun, wenn es im Rahmen der Landesverordnung keine gefährlichen Rassen mehr gibt, dann ist eine erhöhte Steuer zweifellos nicht rechtens.

Heute Abend besucht euch der Bürgermeister? Man will sich außergerichtlich einigen?

Na, wenn das mal nicht an die Öffentlichkeit gerät!
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Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh)
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Alt 11.09.2013, 07:43
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Ich hoffe Du hast heimlich mitgefilmt und entlarvst das kranke System großflächig...


... sonst Video bei der NSA anfordern!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.09.2013, 09:01
bx-junkie
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Standard AW: Steuerwillkür

hahahahaha
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  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2013, 09:53
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Ritter / Edle
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo Heder,

Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss.

Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen?

Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur:

"(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben."

und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.09.2013, 06:23
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

So, einen Schritt haben wir schon mal erreicht.
Die geltende Hundesteuersatzung RLP, die von einigen Städten und Gemeinden immer noch verwendet wird, ist wohl juristisch so nicht mehr haltbar.

Laut Rechtsprechung des BVG von 2004, wurde die sogenannte Rasseliste in RLP komplett abgeschafft.

Nun sagt das Landesgesetz zur Gefahrenabwehr, sowie die Verordnung des Landes zur Erhebung der Steuer:

Den Städte- und Gemeindebündnissen obliegt es, die derzeit geltende Satzung, in Bezug auf gefährliche HUnde, oder auch Hunde, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, anhand der Liste der Rassen aus der Landesverordnung zu erweitern.

Aber diese Liste gibt es seit 2004 nicht mehr, also ist auch die erhebung einer erhöhten, sogenannten "Kampfhundesteuer" unrechtens.

Auf der Gemeinderatssitzung gab es da auch schon sehr eingefallene Gesichter, nachdem unser Bürgermeister sich wohl, anhand unserer schriftlichen Argumente, schon an die verschiedenen Dienstbarkeiten gewendet hatt, und auch von diesen schon mal eingelenkt wurde, das da wohl was nicht richtig gelaufen ist.
Die Rassen wurden vom Ordnungsamt auf die Satzun gesetz, die Rechtslage ist denen aber unbekannt und es wurde sofort auf die Finanzbehörden verwiesen. Diese wiederum sagen, das Sie nur für die Richtigkeit der Kommunalsteuerlichen Rechte zuständig sind und für die Beitreibung. Die Stadt Trier wiederum hattte noch niemals eine erhöhte Steuer oder Liste, sondern hat Hunde, unabhängig von der Rasse, nach Vorkommnissen eingestuft.

1. Erfolg
Die Erhebung der erhöhten Kampfhundesteuer wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Satzung muss nun juristisch geprüft und angepasst werden. Es werden alle Städte- und Gemeinden wohl informiert werden, das es hier eventuell zu steuerrechtlichen Klagen kommen kann. Das heißt, ein jeder, der von 2005 bis dato, diese erhöhte Steuer gezahlt hatt, kann diese anteilig,sobald die Änderungen durch sind, zurückfordern!

Überprüft doch mal bei Euch, inwieweit die Landesverordnungen noch eine Liste führt, wie Eure Kommunalen Satzungen aussehen, etc.

Werde nach meinem Urlaub mal alle Schriftstücke zusammen fassen und auf Wunsch an Euch weiterleiten.

Nächster Schritt:

Schreiben an die Landesregierung in Mainz, mit der Aufforderung, alle Kommunen dahingehend zu unterrichten, diese Satzungen zu überprüfen und anzupassen.

Sind auf jeden Fall schon mal alle schwer am arbeiten

Werde weiter berichten.......
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.09.2013, 06:26
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von HelmBurn Beitrag anzeigen
Hallo Heder,

Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss.

Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen?

Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur:

"(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben."

und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden.
Hallo, das ist so auch richtig, Hundesteuer dürfen die erheben, aber eben nicht die erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde. Das Problem ist einfach, das diese Satzungen aus 2000 stammen. Die Rassen, die hier vermerkt sind, Bullmastiff, Fill, Bordeaux Dogge, Mastino, Tosa Ino, etc, standen auch bis dahin auf der Liste 2. Aber wie schon gesagt, seit 2005 gibt es in RLP diese Listen nicht mehr.
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2013, 06:35
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Ah ja, mittlerweilen haben wir sogar schon mehrfachen juristischen Beistand und sind auch Willens, im Zweifelsfall bis vor den BGH zu gehen.

Langsam sollte doch mal wirklich Schluss sein, mit diesen ganzen Kampfhundetiraden und der damit verbundenen Steuerwillkür.
Es gibt ein tolles Gutachten von Prof.Dr. Wolfram Harmann in Bezug auf diese Problematik, worin auch eindeutig klargemacht wird, das hier aus Unwissenheit, Willkür, etc, eine Rasseliste erstellt wurde, wobei die meisten weder den Typus HUnd, noch seine spezifischen Charactereigenschaften kennen.

http://www.hund-is-hund.de/docs/hamann01.pdf
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LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2013, 08:49
Benutzerbild von Dega
ohne ga 1998-2012
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Dann ist Wikipedia da auch falsch, was die Rasseliste in RP betrifft?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

Edit: ein großartiger Erfolg für euch, Heinz!
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Geändert von Dega (14.09.2013 um 08:52 Uhr)
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2013, 09:53
Benutzerbild von Grazi
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Standard AW: Steuerwillkür

Das ist wirklich großartig!

Grüßlies, Grazi
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  #10 (permalink)  
Alt 16.09.2013, 08:46
Sanny
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Beiträge: n/a
Standard AW: Steuerwillkür

Ich finde eure Erfolge großartig!
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