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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2014, 11:35
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Meines Wissens gibt es die nicht - zumindest garantiert nicht in Bayern.

Auf Anhieb fällt mir nur die 20/40er Regelung ein, welche irgendwo/wie ein Stückchen greift. Alles was unter Kleinhund läuft, kann sich im Prinzip jedes Kind nach der Taschengeldregelung selbst anschaffen (wenn die Eltern mitspielen)

@Cira schöner Beitrag und so wahr
Na, es gibt z.B. die Regelung Hund>50cm darf man erst ab 14 führen...

Nur finde ich keine zusammenhängende Verordnung...
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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