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  #11 (permalink)  
Alt 20.06.2014, 01:32
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Tut mir leid, dass du solche Erfahrungen gemacht hast. Ich würde meinen Hund auch keiner berauschten Person geben. Selbst muss man sich halt mäßigen, wenn man einen Hund hat.
Danke für deine ehrliche und sachliche Meinung. Ich werde sie mir natürlich zu Herzen nehmen. Ich werde mit der Tierärztin meines Vertrauens mal darüber sprechen was es bedeuten würde im 1. Stock zu wohnen. Und im Notfall sind 70kg kein Hindernis. Im Notfall setzt man alle Hebel in Bewegung um seinen Lieben zu helfen.

Um villeicht noch mal alle zu beruhigen, welche durch meine Postings nicht von meiner Tauglichkeit zum HH überzeugt sind: Ich werde nichts überstürzen und lasse mir die nötige Zeit die ich brauche um noch alles wissenswertes zu lernen. Ich werde mir weiterhin die Kritik zu Herzen nehmen. Mein Entschluss mir einen Bullmastiff zu holen hat sich in den letzten Wochen aber nur immer weiter gefestigt. Für mich war bei unserer BX schon klar das es mal ein Molosser sein wird.
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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