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  #12 (permalink)  
Alt 22.08.2014, 17:15
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
Registriert seit: 17.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 682
Standard AW: Was bedeutet rechtsliegend?

Zitat:
Zitat von Emmamama Beitrag anzeigen
Aye!
Und ICH habe auch kein Problem mit den Auflagen, allerdings bin ich der Meinung, ich KANN von meinem Umfeld nicht erwarten, dass es die Auflagen (Sachkundenachweis etc) erfüllt, NUR damit ich DIE bestimmte Rasse haben kann...
z.B. könnte mein Freund meinen Hund nicht mit ins Büro nehmen oder die Lieblingshundebetreuerin eben nicht mal eben das Tier zum Joggen mitnehmen oder für ein Wochenende einhüten.
Ok, da hast du natürlich vollkommen recht, das habe ich so gar nicht bedacht.

Da bin ich gleich wieder froh, dass es in Bayern wirklich relativ einfach und problemlos ist einen Liste 2-Hund zu halten. So etwas wie Sachkundenachweis braucht man dafür bei uns nicht und nach bestandenem Wesenstest ist es ein Hund wie jeder andere auch.

Und klar, wenn mein Umfeld auch davon betroffen wäre, würde ich mir wohl mehr Gedanken darum machen müssen.
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