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Alt 27.05.2024, 13:37
Benutzerbild von Marti
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard Kupierverbot

Haben am We in wald einen vollkupierten Dogo Argentino getroffen. Bin davon ausgegangen, dass der Besitzer ihn aus dem Tierschutz hat, aber dieser hat ganz stolz erzählt, dass er den Welpen mit 8 Wochen gekauft hat im D bei einem Züchter und ein paar Wochen später nach Tschechiens gefahren ist und ihn da hat kupieren lassen. Er sei daraufhin von Nachbarn wegen Sachbeschädigung angezeigt worden, aber da er es im Ausland hat machen lassen, hatten sie keine Handhabe und es ist fallengelassen worden. Konnte das kaum glauben und habe gegoogelt, da steht aber dass es trotzdem strafbar ist und zu einer Geldbuße führt. Einzig wenn er ihn bereits im Ausland kupiert gekauft hätte, wäre es strafftei geblieben.

Kennt sich da jemand aus? Wäre ja unfassbar, wenn er keine Strafe bekommen würde.

Geändert von Grazi (28.05.2024 um 22:28 Uhr) Grund: Tippfehler in Überschrift korrigiert
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