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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 09:44
Josch
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Beiträge: n/a
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rassegutachten klingt gut da ich dana bewußt ohne papiere geholt hab. leg darauf nun mal keinen wert. gibts aber bestimmt fachleute, bei denen man das machen muß oder kann das ein tierarzt auch?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 10:10
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
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Ich denke mal, dass die Leute, die von den Behörden zur Durchführung von Wesenstests bestellt sind, auch Rassegutachten durchführen dürfen. Bei uns in Bayern werben die zumindest in ihren Internetauftritten damit.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 10:14
Benutzerbild von Conner
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 07.12.2005
Ort: Krefeld
Beiträge: 1.773
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Wie alt ist Dana denn ? Wenn sie ein Mini-Bulli ist ist sie doch bestimmt von einem Züchter, der auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann.
Je mehr "Papier" Du hast, umso besser. Heutzutage in Deutschland hättest Du besser Papiere bei dieser Züchtung..........
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 10:22
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
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Wende dich mal an Reiner, evtl. kann der dir helfen.

http://www.hundegutachter-reichert.de/
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 10:31
Benutzerbild von Simone
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.02.2005
Ort: Nähe von Bonn
Beiträge: 6.724
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Hallo!

Wo genau hast Du Dich denn erkundigt? Hier in NRW ist nämlich die Handhabung der VO von Ort zu Ort verschieden, wie haben sehr nette und lockere Ordnungsämter, dafür auch einige, die es sehr genau nehmen und streng sind. Ist Deine Dana größer als 40 cm, fällt sie in NRW auf jeden Fall unter die 40/20 Regel, wie alle Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Vielleicht meinten die vom Ordnungsamt ja das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die aus einem Mini-Bulli nur wegen der Größe einen normalen Bulli machen dürfen. Du hast doch Papiere über sie? In welche Stadt wirst Du denn ziehen?

Den Text des Gesetzes findest Du hier:
http://www.tierheim-schwerte.de/LHun...esetzestext%22
und da stehen solche seltsamen Regelungen ja nicht drinnen!
Du müßtest somit "nur" die Auflagen für einen großen Hund erfüllen.

Ups, ich sehe gerade, dass Du keine Papiere hast. Dann wäre ein Rassegutachten sicher sinnvoll, denn soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!
__________________
LG Simone
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  #6 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 11:44
Josch
Gast
 
Beiträge: n/a
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erstmal ein danke von dana für die unterstützung

dana ist 3,5 jahre alt und die tips für das rassegutachten sind klasse. bei diesem reichert werde ich auf alle fälle mal anschellen

die antwort von dem herrn, bei dem wir angefragt haben, sagt deutlich aus, daß dana vom mini-bulli zum normalen bulli (liste2) wird, sobald sie nicht mehr dem rassestandart von 35cm höhe angehört.

die 20/40 Regel (großer hund/kleiner hund) wären für uns auch kein Problem, uns ist nur wichtig, daß sie nicht plötzlich zum "kampfhund" abgestempelt wird. vielleicht hab ich da in der stadt gelsenkirchen einfach den falschen herrn angeschrieben der von tuten und blasen keine ahnung hat und einfach nur glaubt, die größe macht den rasseunterschied. meine freudin ist tierärztin und war empört über die aussage des beamten.

Zitat:
soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!
dieser satz macht mir hoffnung
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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 14:34
Benutzerbild von KsCaro
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 13.08.2005
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 1.993
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Wenn Du keine VDH/FCI-Papiere für sie hast, dann wird sie wohl wegen ihrer Schulterhöhe in NRW als Standard-Bulli eingestuft.
Ist nicht weiter tragisch (verstehe aber nicht das ihr in Bayern keine Probleme hattet, gerade dort ist es sehr streng), Du beantragst ne Haltegenehmigung, brauchst ggf. nachträglich nen Sachkundenachweis und kannst über nen Wesenstest eine Leinen-und Maulkorbbefreiung erhalten.

Ein bayrisches Rassegutachten MUSS in NRW nicht erkannt werden, die sind da manchmal etwas eigen.

Kannst Dich auch gerne bei uns im Forum bei den NRWlern schlau machen, wir haben genügend Liste1 bzw. 2-Halter bei uns auch z.T. direkt aus Gelsenkirchen.
__________________
Liebe Grüße
Caro***

www.kampfschmuser.de
www.molosserforum.de
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