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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 10:22
Benutzerbild von Anne
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Wende dich mal an Reiner, evtl. kann der dir helfen.

http://www.hundegutachter-reichert.de/
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 10:31
Benutzerbild von Simone
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Hallo!

Wo genau hast Du Dich denn erkundigt? Hier in NRW ist nämlich die Handhabung der VO von Ort zu Ort verschieden, wie haben sehr nette und lockere Ordnungsämter, dafür auch einige, die es sehr genau nehmen und streng sind. Ist Deine Dana größer als 40 cm, fällt sie in NRW auf jeden Fall unter die 40/20 Regel, wie alle Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Vielleicht meinten die vom Ordnungsamt ja das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die aus einem Mini-Bulli nur wegen der Größe einen normalen Bulli machen dürfen. Du hast doch Papiere über sie? In welche Stadt wirst Du denn ziehen?

Den Text des Gesetzes findest Du hier:
http://www.tierheim-schwerte.de/LHun...esetzestext%22
und da stehen solche seltsamen Regelungen ja nicht drinnen!
Du müßtest somit "nur" die Auflagen für einen großen Hund erfüllen.

Ups, ich sehe gerade, dass Du keine Papiere hast. Dann wäre ein Rassegutachten sicher sinnvoll, denn soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!
__________________
LG Simone
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 11:44
Josch
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erstmal ein danke von dana für die unterstützung

dana ist 3,5 jahre alt und die tips für das rassegutachten sind klasse. bei diesem reichert werde ich auf alle fälle mal anschellen

die antwort von dem herrn, bei dem wir angefragt haben, sagt deutlich aus, daß dana vom mini-bulli zum normalen bulli (liste2) wird, sobald sie nicht mehr dem rassestandart von 35cm höhe angehört.

die 20/40 Regel (großer hund/kleiner hund) wären für uns auch kein Problem, uns ist nur wichtig, daß sie nicht plötzlich zum "kampfhund" abgestempelt wird. vielleicht hab ich da in der stadt gelsenkirchen einfach den falschen herrn angeschrieben der von tuten und blasen keine ahnung hat und einfach nur glaubt, die größe macht den rasseunterschied. meine freudin ist tierärztin und war empört über die aussage des beamten.

Zitat:
soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!
dieser satz macht mir hoffnung
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 14:34
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Wenn Du keine VDH/FCI-Papiere für sie hast, dann wird sie wohl wegen ihrer Schulterhöhe in NRW als Standard-Bulli eingestuft.
Ist nicht weiter tragisch (verstehe aber nicht das ihr in Bayern keine Probleme hattet, gerade dort ist es sehr streng), Du beantragst ne Haltegenehmigung, brauchst ggf. nachträglich nen Sachkundenachweis und kannst über nen Wesenstest eine Leinen-und Maulkorbbefreiung erhalten.

Ein bayrisches Rassegutachten MUSS in NRW nicht erkannt werden, die sind da manchmal etwas eigen.

Kannst Dich auch gerne bei uns im Forum bei den NRWlern schlau machen, wir haben genügend Liste1 bzw. 2-Halter bei uns auch z.T. direkt aus Gelsenkirchen.
__________________
Liebe Grüße
Caro***

www.kampfschmuser.de
www.molosserforum.de
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2006, 19:14
Benutzerbild von Simone
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Hallo!

Zitat:
(liste2) wird, sobald sie nicht mehr dem rassestandart von 35cm höhe angehört.
Ein Liste-2 Hund in NRW hat es auch nicht so schwer, mach Dir also nicht allzu viele Sorgen! Ich habe mit meinen beiden Bullmastiff-Damen ja Listenhunde und bislang (toi, toi, toi, dass es so bleibt) habe ich keine Probleme gehabt. Die Leute unseres Ordnungsamtes sind total nett und ich habe sehr schnell eine Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang bekommen. Die Vorraussetzungen wie Versicherung, Chip und Sachkundenachweis braucht ein Großhundehalter auch, die zusätzlichen Vorraussetzungen wie Wesenstest und Führungszeugnis sollten hoffentlich auch kein Problem darstellen. Ich habe mit meinen Hunden den Wesenstest beim Club für Molosser gemacht und das hat alles gut geklappt. Somit gelten sie nun, nach der Befireiung, als normale große Hunde und haben den gleichen Leinenzwang wie große Hunde (zB in Ortschaften, Naturschutzgebiet etc.). Sicherlich muss man bei einer solchen Rasse etwas mehr aufpassen, da man falls etwas passiert schneller ÄRger bekommt, aber ansonsten sehe ich in NRW keine großen Schwierigkeiten.

Ich finde es aber gut, dass Du Dir frühzeitig viele Gedanken über die VO machst. Mir geht es ähnlich, da ich vermutlich nächstes Jahr nach Hamburg ziehen werde. Ich war erst auch besorgt, habe dann aber Anne aus Schleswig H. und Andrea aus HH getroffen und mache mir nun nicht mehr so große Sorgen. Vielleicht triffst Du Dich hier in NRW auch mal mit Listenhundehalter und schaust Dir an, dass es in der Realität bei uns gar nicht so schlimm ist! - zumindest für Liste 2 Hunde, bei Liste 1 ist es sicher noch alles schwieriger...
Viel Erfolg!
__________________
LG Simone

Geändert von Simone (10.09.2006 um 19:16 Uhr)
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  #6 (permalink)  
Alt 11.09.2006, 14:15
Josch
Gast
 
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bin jetzt auch ganz durcheinander mit liste 1 & liste 2 hunden. finde bullis mal da und mal dort aufgelistet. kann mir jemand eine vernünftige liste "verlinken"?

haben sich die listen irgendwann mal geändert?
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  #7 (permalink)  
Alt 11.09.2006, 16:13
Benutzerbild von Angua
Individualist
 
Registriert seit: 01.12.2005
Beiträge: 1.574
Standard Landeshundegesetz NRW

... hat die ehemalige Landeshundeverordnung NRW abgelöst.

Genaues findest Du sicher beim MUNLV (www.munlv.nrw.de) oder direkt hier:
http://www.munlv.nrw.de/sites/service/volltextsuche.htm

Viel Erfolg und viel Glück wünscht
der kleine Zoo im Wald und
Astrid
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