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... hat die ehemalige Landeshundeverordnung NRW abgelöst.
Genaues findest Du sicher beim MUNLV (www.munlv.nrw.de) oder direkt hier: http://www.munlv.nrw.de/sites/service/volltextsuche.htm Viel Erfolg und viel Glück wünscht der kleine Zoo im Wald und Astrid |
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danke, das hat geholfen. also bullterrier doch liste 1 sogar. na dann bin ich mal gespannt was da noch geht.
übrigens: haben heute unseren wohnungsvertrag bekommen. hund erlaubt (sofern die ruhe der nachbarn gewährleistet ist und ich kann an der hand abzählen wie oft unser hund in drei jahren gebellt hat), keine rasse ausgeklammert....juhu.... übrigens: nochmal herzlichen dank für eure hilfe, wenn ich darf, bleib ich noch etwas hier im forum ![]() ![]() |
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ich würde trotzdem erstmal einfach hinziehen und abwarten .... vileicht fragt auch gar niemand mehr wenn du ihn anmeldest, aber sonst werden die sicher keine schlechten karten haben für die willkür (du hast ja keine papiere und irgendwie müssen sie ja befugt sein soetwas zu machen sonst kommt jeder und sagt ... meiner ist ein zu gross geratener mini usw.) naja viel glück
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![]() Zitat:
"§ 20 legt Ordnungswidrigkeitentatbestände für Verstöße gegen alle wesentlichen Pflichten des LHundG NRW (Absatz 1 und 2) fest und bestimmt zur wirksamen Abschreckung einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro". Ausserdem kann dem Hundehalter dann Unzuverlässigkeit unterstellt werden... was im Extremfall zum Einzug des Hundes führen könnte. Normalerweise wird in NRW das LHG nicht sooo streng ausgelegt und derart drastisch geahndet, doch man sollte sich lieber nicht in eine angreifbare Position begeben. Und was die Mini-Bulli / Bulli-Frage angeht, siehe § 3.2.3: "Soweit die zuständige Ordnungsbehörde nach Nr. 3.2.2 zu einer Einstufung des Hundes als Kreuzung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 gelangt und dies von der Halterin oder dem Halter angezweifelt wird, überträgt § 3 Abs. 2 Satz 3 die Beweislast für das Nichtvorliegen einer solchen Kreuzung aus Gründen der Gefahrenvorsorge auf die Halterin oder den Halter. Damit wird verhindert, dass die Erlaubnispflicht und sonstige Halterpflichten durch Schutzbehauptungen umgangen werden." Selbst wenn das OA also bei der etwas zu groß geratenen Mini-Bulli-Maus auch nur von einem Bullterrier-Mix (und keinem reinrassigen Vertreter) ausgeht, obliegt es dem Hundehalter, das Gegenteil zu beweisen. Grüßlies, Grazi |
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Hallo!
Ich würde auch auf keinen Fall ohne diesen Punkt sicher geklärt zu haben nach NRW ziehen! Du brauchst nur an die falschen Nachrbarn geraten und eine Anzeige zu bekommen und dann ist Dein Hund der Leidtragende. Bzgl. der Hundehaltungserlaubnis würde ich Dir empfehlen, Deinen Vermieter auf Deinen Hund - bzw. die Rasse - anzusprechen. Eine Hundehaltungserlaubnis kann ggf. vom Vermieter eingeschränkt werden, d.h. wenn Deine Nachbarn doof sind, könnte es passieren, dass er dann sagt, dass keine Liste 1 Hunde erlaubt sind. Am einfachsten wäre es sicher, wenn du ein Rassegutachten hättest, in dem belegt ist, dass er ein Miniature Bulli ist, denn dann solltest Du keine Probleme haben. Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut läuft. Es ist ja auch immer abhängig von den jeweiligen Leuten im Ordnungsamt und von Deinen zukünftigen Nachbarn...
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LG Simone ![]() |
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