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Es ist schon richtig, dass die Komunen einzeln entscheiden können, ob sie nun Hundesteuer erheben und in auch welcher Höhe.
Die einzelnen Bundesländer aber wiederrum entscheiden, welche Hunde auf die Liste der Gefahrenhunde (Anl. 1 oder 2) aufgeführt werden. Diese ist nach Gutdünken der einzelnen Landesregierungen erweiterbar. Nach dieser können nun die einzelnen Komunen der jeweiligen Bundesländer entscheiden, ob sie für die von der Landesregierung erstellte Gefahrenhundliste nun Kampfhundesteuer erheben oder nicht und auch in welcher Höhe ist ihnen ebenfalls freigestellt! Liebe Grüsse, DED! |
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Hier in Hessen ist der BM lt. Innenminister nicht gelistet.
Es gab auch in Gießen ein Urteil wegen einer BX. Fazit: die Kommunen können/sollten/dürfen? sich einerseits nicht über die Entscheidung des Innenminister stellen, andererseits sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zweierlei.... Ist auf jeden Fall ein gutes Argument um bei den Kommunen um eine erhöhte Steuer herum zu kommen, wenn man anführt, dass der Inninminister die Rasse nicht gelistet hat. Unter www.club-fuer-molosser.net findet ihr zum Teil die Verordnungen der einzelnen Bundesländer. |
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Hallöchen,hätte da auch etwas dazu beizutragen.
In jedem BL gibt es Listen oder Verordnungen.Die einen haben Listen mit Kategorie 1 oder 2 die anderen haben lediglich einen allgemeinen Zusatz wo bestimmte Rassen separat augezählt sind. @King ![]() Deine Aussage ist so leider nicht richtig,wir in Thüringen haben eine sogenannte Gefahrenhundeabwehrverordnung.Die beinhaltet schon verschiedene Rassen mit NAMEN, z.B. BX,Tosa Inu ...Für diese Hunde beläuft sich der Jahresbeitrag auf ca.526 € so in etwa. Der BM ist Gott sei Dank nicht mit dabei. Was den Beitrag im Jahr betrifft sind es in und um Erfurt 72 €, alle Orte die eingemeindet sind.Ansonsten obliegt es der Gemeinde was sie an Jahresbeitrag nimmt. Schönen Tag noch wünschen Jeannettee&Rudelhunde ![]() |
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