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  #6 (permalink)  
Alt 08.10.2006, 10:17
DED
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Es ist schon richtig, dass die Komunen einzeln entscheiden können, ob sie nun Hundesteuer erheben und in auch welcher Höhe.
Die einzelnen Bundesländer aber wiederrum entscheiden, welche Hunde auf die Liste der Gefahrenhunde (Anl. 1 oder 2) aufgeführt werden. Diese ist nach Gutdünken der einzelnen Landesregierungen erweiterbar.

Nach dieser können nun die einzelnen Komunen der jeweiligen Bundesländer entscheiden, ob sie für die von der Landesregierung erstellte Gefahrenhundliste nun Kampfhundesteuer erheben oder nicht und auch in welcher Höhe ist ihnen ebenfalls freigestellt!


Liebe Grüsse,
DED!
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