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  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2006, 10:17
DED
Gast
 
Beiträge: n/a
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Es ist schon richtig, dass die Komunen einzeln entscheiden können, ob sie nun Hundesteuer erheben und in auch welcher Höhe.
Die einzelnen Bundesländer aber wiederrum entscheiden, welche Hunde auf die Liste der Gefahrenhunde (Anl. 1 oder 2) aufgeführt werden. Diese ist nach Gutdünken der einzelnen Landesregierungen erweiterbar.

Nach dieser können nun die einzelnen Komunen der jeweiligen Bundesländer entscheiden, ob sie für die von der Landesregierung erstellte Gefahrenhundliste nun Kampfhundesteuer erheben oder nicht und auch in welcher Höhe ist ihnen ebenfalls freigestellt!


Liebe Grüsse,
DED!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2006, 11:45
Benutzerbild von Kirsten BM
Erzherzog / Erzherzogin
 
Registriert seit: 06.10.2005
Ort: Biebesheim am Rhein, Hessen
Beiträge: 624
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Hier in Hessen ist der BM lt. Innenminister nicht gelistet.

Es gab auch in Gießen ein Urteil wegen einer BX.
Fazit: die Kommunen können/sollten/dürfen? sich einerseits nicht über die Entscheidung des Innenminister stellen, andererseits sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zweierlei....

Ist auf jeden Fall ein gutes Argument um bei den Kommunen um eine erhöhte Steuer herum zu kommen, wenn man anführt, dass der Inninminister die Rasse nicht gelistet hat.

Unter www.club-fuer-molosser.net findet ihr zum Teil die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2006, 14:46
Erzherzog / Erzherzogin
 
Registriert seit: 20.08.2005
Ort: Thüringen
Beiträge: 541
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Hallöchen,hätte da auch etwas dazu beizutragen.
In jedem BL gibt es Listen oder Verordnungen.Die einen haben Listen mit Kategorie 1 oder 2 die anderen haben lediglich einen allgemeinen Zusatz wo bestimmte Rassen separat augezählt sind.
@King
Deine Aussage ist so leider nicht richtig,wir in Thüringen haben eine sogenannte Gefahrenhundeabwehrverordnung.Die beinhaltet schon verschiedene Rassen mit NAMEN, z.B. BX,Tosa Inu ...Für diese Hunde beläuft sich der Jahresbeitrag auf ca.526 € so in etwa.
Der BM ist Gott sei Dank nicht mit dabei. Was den Beitrag im Jahr betrifft sind es in und um Erfurt 72 €, alle Orte die eingemeindet sind.Ansonsten obliegt es der Gemeinde was sie an Jahresbeitrag nimmt.
Schönen Tag noch wünschen Jeannettee&Rudelhunde
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2006, 12:48
Benutzerbild von Scotty
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Marseille
Beiträge: 748
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Zitat:
Zitat von Kirsten.Sauer Beitrag anzeigen
Hier in Hessen ist der BM lt. Innenminister nicht gelistet.

Es gab auch in Gießen ein Urteil wegen einer BX.
Fazit: die Kommunen können/sollten/dürfen? sich einerseits nicht über die Entscheidung des Innenminister stellen, andererseits sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zweierlei....

Ist auf jeden Fall ein gutes Argument um bei den Kommunen um eine erhöhte Steuer herum zu kommen, wenn man anführt, dass der Inninminister die Rasse nicht gelistet hat.

Unter www.club-fuer-molosser.net findet ihr zum Teil die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
Hat bei mir in Fulda auch geklappt. Die Steuerbehörde will sich in Zukunft komplett an die Liste von Hessen halten und keine zusätzlichen Rassen extra besteuern.
__________________
LG Scotty und Happy im Herzen

Molosser in Not
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