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  #11 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:06
Benutzerbild von Wie Waldi
Der mitohne Hund
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Niederrhein, nicht op de schäle Sick
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Zitat:
Zitat von morpheus
Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht.
ja eben weil hier kein Fachmann zu finden sein wird (oder doch?) bleibt an Reni nur der Rat auch diesbezüglich einen Anwalt zu befragen.

@Caro: vielleicht meinen wir ja den gleichen Anwalt... Ich schreib Reni schon mal die Adresse, dann kann ich mich brüsten schneller gewesen zu sein als Du :-Þ
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
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  #12 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:07
ASTA
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Bei uns wird von der Staatsanwaltschaft zum Ordnungsamt und zum VeterinärAmt weitergeleitet!!
Wir hatten auch schon mal einen Fall, in dem wir wegen nicht angeleinter Hunde von einem Jogger angezeigt wurden. Wir haben uns nur noch gewundert, von wo wir überall Post bekamen!
Da wir als Hundehalter bislang ohne Makel waren, wurde alles eingestellt.
Aber es war ein Mega-Theater und die Nerven lagen blank!
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  #13 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:25
Reni
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Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Dass ein Zahlen gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis bedeutet, habe ich so auch nicht gewusst. Ja, wir werden uns an einen Anwalt wenden. Danke schonmal vorab für die Pn`s.
Tequila tut keinem Menschen was, er hat ja auch geduldet, dass der Nachbar sich auf ihn geschmissen hat. Er ließ sich den Hund aus dem Maul ziehen.
Wir haben es auch so gesehen, dass mein Mann damit ja keine fahrlässige Körperverletzung begangen hat. Selbst der Polizist schüttelte den Kopf und meinte, dass das ja die Hunde unter sich ausgemacht hätten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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  #14 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:28
Reni
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Bemerken wollte ich noch, dass es Tequila zur Zeit gesundheitlich wieder sehr schlecht geht. Selbst nach dem Vorfall wollte er tagelang nicht mehr spazieren gehen. Es ist ihm alles zu streßig. Der Arzt sprach schon mit uns darüber ihn einschläfern zu lassen, aber wir hoffen immer, dass es ihm wieder etwas besser geht. Unser Nachbar würde doch im Falle des einschläferns denken, wir hätten es wegen der Rauferei getan. Wir hängen an dem Dicken.
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  #15 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 14:16
BordeauxdogFan
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Liebe Reni,

das tut mir sehr leid, dass es Tequila schlecht geht.

Verlasse Dich nicht immer auf Anwälte um für Dich die richtigen Entscheidungen zu treffen. Kaum ein Anwalt wird Dir raten zu bezahlen, wenn eine Klage ihm mehr Geld einbringt.

Wenn durch Zahlung von €75.- von einer Anklage abgesehen wird, ist die Angelegenheit damit ein für alle Male erledigt.
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  #16 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 15:56
Reni
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Ich habe mit dem Anwalt gesprochen, den mir WW empfohlen hat. Er rät mir auch zu zahlen, weil, egal ob wir zahlen oder nicht, mit Maßnahmen von Seiten des Ordnungsamtes zu rechnen ist. Er meinte wenn wir Glück hätten, würde es zu keinen weiteren Maßnahmen kommen. Das Problem ist eben auch die Rasse. Zwar steht der BM bei uns nicht mehr auf der Liste, aber die Leute sind ja nach wie vor verunsichert und ängstlich.
Es würde mir nur wahnsinnig leid tun für Tequila, wenn er einen Maulkorb tragen müsste, er kommt schon so kaum mit dem Leben zurecht. Na und wenn ich dann für meinen extrem kurzbeinigen und dicken Hund auch noch das Grundstück neu einzäunen müsste, dann würde ich wohl persönlich mit Hund beim Ordnungsamt vorstellig werden.
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  #17 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 15:57
Carolina
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Ich würde Reni schon raten, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, weil die Kripo ja schon da war und eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gemacht wurde.
Der Anwalt hat sich spez. auf alles rund um die sog. Kampfhunde und gibt auch Ratschläge, ohne es gleich auf einen Prozeß ankommen zu lassen.
Dem Hundehalter wurde doch vorab schon angeboten, für die Tierarztkosten aufzukommen, er hatte aber keine Einsicht und gleich eine Anzeige erstattet.
Da bei Reni die Bullmastiffs auf Liste 2 stehen, würde ich kein Risiko eingehen.
Das hat auch nichts damit zu tun, ob die Polizei mit dem Ordnungsamt in Verbindung steht, weil so ein Eintrag dann Aktenkundig bleibt.
LG Caro

PS. Es tut mir auch sehr leid, dass es Tequila so schlecht geht

Geändert von Carolina (01.04.2005 um 16:01 Uhr)
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  #18 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 19:40
Benutzerbild von Monica
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 18.02.2005
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Beiträge: 1.185
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Hallo Reni

Tut mir leid für Dich, dass es Tequila so schlecht geht, und dann auch noch sowas...
Ich kann Dir leider keinen Rat geben, da ich (glücklicherweise!!!) keine Erfahrung damit habe... ich drücke aber ganz fest die Daumen, dass die Sache für euch und Tequila keine Konsequenzen hat! Halt uns auf dem Laufenden, ja?

Liebe Grüsse
Monica
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  #19 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 20:05
Benutzerbild von Urs
Urs Urs ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
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Ort: Kharkiv
Beiträge: 491
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hallo reni


bedenke mit der bezahlung anerkennst du die schuld voll (ist so bei uns in der schweiz)

...könnte theoretisch dann später noch sanktionen gegen den hund verhängt werden

gehe doch zu einem anwalt ...bin der gleichen meinung wie carolina
__________________
Urs
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  #20 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 22:42
presa
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Beiträge: n/a
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Hallo Reni,

ich beziehe mich nur auf das geschriebene von Dir in Deinem ersten Beitrag.
Da geht von der gesetzesmäßigen Lage ganz klar hervor, dass der Verursacher einer Deiner Hunde war. Ob er auf den Pfiff von dem anderen Herrn gehört hat, oder nicht ist völlig unrelevant. Dein Hund ist zum anderen gelaufen und war nicht abrufbar.
Da schreibst Du auch, dass die Staatsanwaltschaft von einer Klageerhebung absieht, wenn Du die 75 Euro zahlst. Guter Rat von mir: BEZAHLE. Wenn das weiter verfolgt wird, kostet es bestimmt mehr. Dackelmischling gegen großen Hund. Wer zieht da wohl den kürzeren?

Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig.
Eine Schuldanerkennung bei einem Ordnungsgeld liegt auch nicht vor. Ist ja schließlich nicht Aktenkundig.
Sorry, aber so ist nun mal die Rechtslage. Der Herr hat seinen Hund abgerufen, und Ihr ward nicht in der Lage Eure abzurufen.

Diese Schilderung ist von meiner Sichtweise als Sachverständinger erstellt.
Also lieber bezahlen und Ruhe einkehren lassen. Ich würde sogar sagen, dass 75 Euro noch sehr wenig sind.
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