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Wir haben in unserer Gemeinde keine Rasselisten. Bei uns muß JEDER Hund in öffentlichen Anlagen an der Leine geführt werden und außerhalb der Stadt/ dem Dorf kann er ohne Leine laufen. Wir haben (bis jetzt) eine normale Hundesteuer, einzig "gefährliche Hunde" bezahlen eine erhöhte Hundesteuer. Als "gefährliche Hunde" gelten, die als solche durch Beißvorfall auffällig geworden sind- egal welche Rasse!
Mir ist in unserer Gemeinde kein nennenswerter Beißvorfall bekannt. Das sollte es öfter geben, dann trifft es wenigsten die Hunde, auf die diese dämlichen Rasselisten eigentlich aus sind!!! LG Hugo |
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Finde ich eigentlich nicht schlecht. Das Problem dabei ist, dass sich ein Beissvorfall ereignen muss, BEVOR ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Dieses System betreibt also keine Prophylaxe, sondern Schadensbegrenzung. Die Rasselisten wollen der breiten Öffentlichkeit aber weismachen, dass sie vor weiteren Beissvorfällen mit Hunden wirkungsvoll geschützt sind, also Prophylaxe betrieben wird.
Weiss jemand, ob das fahrlässige Körperverletzung seitens des Hundehalters ist/sein kann, wenn jemand gebissen wird? Viele Grüsse, regu. |
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Zitat:
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Dass ich dafür haftbar bin, wenn mein Hund jemanden beisst, ist mir auch klar. Aber wenn mein Kind auf der Strasse mit dem Fahrrad eine alte Oma umfährt ist das glaube ich auch keine fahrlässige Körperverletzung, nur Verletzung der Aufsichtspflicht (bin aber kein Jurist, kann mich auch irren).
Daraus ergibt sich dann die nächste Frage: wenn Beissvorfälle immer als Fahrlässigkeit des Besitzers gewertet werden, zahlt die Hundehaftpflichtversicherung dann überhaupt irgendetwas? Bei den meisten sind doch fahrlässig verursachte Schäden von der Haftung ausgenommen... Viele Grüsse, regu. |
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wurden die besitzer der beiden hunde,die 2000 den kleinen volkan getötet haben, nicht wegen fahrlässiger körperverletzung mit todesfolge verurteilt?
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Damit die Hundehaftpflicht relativ problemlos zahlt MUß die Aufsichtspflicht verletzt sein. Dies ist auch der Fall, wenn Dein Hund frei läuft und jemanden beißt, weil Du ja auch in gewissem Maße Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wie das mit einem angeleinten Hund aussieht weiß ich nicht genau.
@ Regu Der erste Beißvorfall eines Hundes ist in den meisten Fällen nicht so heftig. Wenn er dann als gefährlicher Hund eingestuft wird (mit event.Maulkorb- zwang), kann schlimmeres meist vermieden werden. LG Hugo Geändert von Hugo (14.04.2005 um 12:19 Uhr) |
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grundlos war es ganz sicher nicht. Nur weil die Medien nicht an Ursachenforschung interessiert sind, die Besitzer auch nicht (sonst könnte es ja Ihr Versagen sein, so ist der böse Hund schuld) heißt das nicht, dass es keinen Grund gab. Tschüss Faltendackelfrauchen |
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Ja, Katharina
genau das meinte ich ja, angeblich sind die Attacken immer grundlos Aber ein Hund rastet nicht so grundlos aus und verbeißt sein Herrchen. Die wirklichen Gründe werden wir aber niemals in Erfahrung bringen, weil daran niemand - ausser uns - interessiert ist. |
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Beißer
Laut einer Fernsehsendung,ich glaube "Hund Katze Maus"ist der Hund der "schuldige"an einem sogenannten Beißunfall,der nicht an der Leine war und einen anderen Hund oder wen auch immer gebissen hat.Dem seine Versicherung muß im Falle eines Schadens aufkommen.Der angeleinte Hund ist Unschuldig.
Wo bleiben die Rasselisten bei dem neuerlichen Beißvorfalles eines Schäferhundes???Wo sind die 80%der Schäferhundattacken?Hab mich deswegen mit meinem Chef heute tierisch in die Wolle bekommen,weil er die Straßenseite mit seinen Kindern wechselt,wenn Ihm eine Staffi entgegenkommt ,hingegen ruhig weiterläuft wenn ein Schäferhund kommt.Ist doch alles irgendwie Hirnrissig.Oder sehe ich da was falsch????? |
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