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  #11 (permalink)  
Alt 08.06.2005, 13:15
Carolina
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Zitat:
Das VG Gießen hätte der Klage stattgegeben, weil eine unsachliche Ungleichbehandlung darin liegt, dass tatsächlich gefährliche (Nichtlisten) Hunde laut Satzung geringer besteuert werden als unwiderleglich gefährlich vermutete aber tatsächlich auffällige Listenhunde. Ähnlich hatte auch das OVG Lüneburg Urteil vom 05.08.2002 - 13 L 4102/00 - entschieden. Auszug aus den Urteilsgründen:"Der allgemeine Gleichheitssatz, der eine spezielle Ausprägung im Steuerrecht in dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, ist verletzt, wenn eine Hundesteuersatzung, mit der von Hunden ausgehende Gefahren bekämpft werden sollen, nicht gewährleistet, dass über eine verhältnismäßig geringfügige Anzahl von Hunden bestimmter Rassen in einer Liste nicht auch sonstige gefährliche Hunde gleichermaßen der erhöhten Steuer unterworfen werden. Dies wären insbesondere solche Tiere, die bereits in der Öffentlichkeit als bissig und somit als erhöhte Gefährdung der Allgemeinheit aufgefallen sind (vgl. BVerwG, ZKF 2000, aaO) die Listung der Bordeauxdogge sachlich nicht gerechtfertigt ist, nachdem der Hessische Verordnungsgeber diese 2002 aus der Liste der HundeVO herausgenommen hat wegen erwiesener Unauffälligkeit/Ungefährlichkeit. Auch das (Bundes)Gesetz zur Bekämpfung listet die Rasse nicht.
Das ist nicht nur Hessen, auch das OVG Lüneburg hat so entschieden und es ist immer von Vorteil, wenn man auf solche Prozesse verweisen kann.
Gruß
Caro
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  #12 (permalink)  
Alt 08.06.2005, 15:28
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Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 19.02.2005
Ort: Friesland/Niedersachsen
Beiträge: 1.113
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Unterschied: BX in Hessen nicht mehr auf der Liste
BX in BW Liste 2 Hund
__________________
Anke

glücklich mit Lisa aus Kreta
in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella

http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/
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  #13 (permalink)  
Alt 10.06.2005, 20:59
Emma
Gast
 
Beiträge: n/a
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@ Caro:

Tut mir sehr leid für Dich. Die Entscheidungen sind eben sehr von der jeweiligen Satzung und vom Richter abhängig.

@ Julie:

Ich bin nicht der Meinung, daß sie Geld und Nerven besser gespart hätte. Gerade in Bezug auf BX, die seit Jahren nicht auffällig geworden sind, war bestimmt eine reelle Chance vorhanden.

Jeder, der Geld und Nerven spart und einen solchen Bescheid klaglos hinnimmt, bestärkt die Kommunen in ihrer Politik. Etwas ändern kann man nur, wenn man sich wehrt.

Übrigens war der Vertreter der Stadt Wetzlar recht geschickt. Als klar wurde, daß die Stadt verlieren würde, hat er ganz schnell mitgeteilt, die Stadt sei bereit den Bescheid in einen normalen Hundesteuerbescheid zu ändern und die zuviel gezahlten Steuern zurück zu zahlen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Es war zwar ein Sieg (dank Herrn Stück, der hervorragende Arbeit geleistet hat!!!), aber leider kein Urteil. D.h., daß auch in Wetzlar jeder neue BX-Besitzer wieder vor Gericht ziehen muß. Leider denken viele wie Du, sodaß es sich für die Stadt immer noch rechnet.

Viele Grüße

Emma
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