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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2008, 10:08
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@ Monty,
ich hatte beides mit gemeint, Widerspruch einlegen und es auch auf Kontrollen/Zwangsgeld ankommen zu lassen. Aber das muß natürlich jeder selber wissen wie weit man gehen will/kann.

Die Site ist nicht von mir und den Gutachter kenn ich auch nicht, wenn dem so ist tut es mir leid. Hatte halt gedacht es könnte weiterhelfen.
Mit Gutachtern im Münchner Raum habe ich eh nichts am Hut ,bin aus Nordbayern. Aber wenn du mir die Info über diesen Herren zukommen lassen würdest wäre ich dir sehr dankbar. Bin für jede Info über dieses Thema dankbar, denn auch ich bin nicht allwissend.
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Es grüßt aus der Rhön Alex mit Kimba und Co.
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Geändert von Bullifan (27.07.2008 um 10:14 Uhr)
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Alt 27.07.2008, 16:16
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Zitat:
Zitat von Linscho Beitrag anzeigen

Monty, danke nochmal
gerne geschehen

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen


Ich habe deinen Link zu den Listenhunden Bayerns geklickt und wollte dir eben ein oder zwei Hundeschulen, die sich ueber Listies freuen zusenden.
hier sind Listies willkommen:

Im altdeutschen Schäferhundverein Zirndorf, Bronn am Berg ( bei Nürnberg) die Vorsitzende ist selbst Gutachterin

im Boxerverein am Nürnberger Tierheim

in der Hundeschule des Tierheimes Feucht und

in Würzburg bei der Hundeschule Katharina Keck ( hier als Faltendackel bekannt)

Zitat:
Zitat von Bullifan Beitrag anzeigen
@ Monty,

Aber wenn du mir die Info über diesen Herren zukommen lassen würdest wäre ich dir sehr dankbar. :
wird gerne vergessen bei politisch aktiven Menschen, wo sie überall mitgespielt haben, vielleicht bist du auch nur jünger als ich und hast den ganzen Mist damals nicht live mit erlebt

für Interessierte:

http://www.hundegesetze.de/

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/f...r/Breitsam.htm

obwohl der Herr auch noch mit einen selbsternannten Dr. R.S. befreundet war, der wegen Tierquälerei inhaftiert war und und und - werde ich nicht vergessenden! - ich empfinde es als xxxxx das der eine eine fast weiße Weste hat und der andere mit einen blauen Auge davon gekommen ist.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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Alt 28.07.2008, 09:43
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Also dem Herrn B. seine HP hatte ich mir vor längerem schon mal angeschaut und mich damals schon gefragt was für ein DXXX das ist, mich aber nicht weiter mit solchen MXXXXXXXXX beschäftigt weil die auch nicht in meinem Einzugsgebiet leben. Daß wir die Liste teilweise solchen IXXXXXX zu verdanken haben war mir klar (deshalb haben die mich wohl nicht mehr interessiert???) Ich weiß wie Gutachter, Vet.amt bei uns hier "drauf" sind und kann mich nicht beklagen. OA und Gemeinde ist ne andre Sache.

Hier sind Listis auch willkommen:
http://www.canisteam.de
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Geändert von Bullifan (28.07.2008 um 09:45 Uhr)
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 22:45
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Hallo zusammen,

so nun will ich euch mal auf den aktuellen Stand bringen.

Unser zukünftiger Gutachter hat ein allgemeine Stellungnahme ans Ordnungsamt geschrieben über Rasse , Maulkorb, Agressivität usw.

Daraufhin sind wir heute mit Kind und unserem Kampfschmuser dort angewackelt.
Fakt ist , das sie eigentlich nicht auf den Maulkorbzwang verzichten wollen, kennen die Rasse nicht, wollen keine Verantwortung übernehmen usw. Die Frau war zwar beeindruckt wie brav die Sabberbacke ist auch mit unserer Tochter, aber naja.
Sie hat mich gefragt ob ich ihr andere Gemeinden nennen kann, in Bayern die im vorläufigen Nagativzeugnis nicht gleich eine Leinen und Maulkorbzwang anordnen. Am besten wäre es noch es würde sich hierbei auch um Mastinos handeln
Es wäre total super wenn mir jemand aus eigener Erfahrung seine Gemeinde, mit Rasse und dortigem Ansprechpartner nennen könnte, so das sich die Dame vielleicht doch noch überzeugen lässt.

Wir geben auf jedenfall nicht auf...

Viele Grüße
Andrea
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Alt 06.08.2008, 23:34
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Hallo Andrea,

in meiner Gemeinde Rödelmaier in Unterfranken ist die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, Ordnungsamt Hr. Büttner, zuständig.
a)Die befristete Bescheinigung (Negativzeugnis) sieht lediglich vor daß ich meinen Bullmastiff im Wohngebiet außerhalb des Grundstückes an einer max. 1Meter langen Leine mit schlupfsicherem Halsband zu führen habe. Von einer befähigten, kräftigen und zuverlässigen Person.

b)Durch ausbruchsichere Unterbringung z. B. Zwinger, Zaun, Schließvorrichtung, ist zu gewährleisten, dass der Hund sicher verwahrt wird, d.h. weder das Grundstück unbeaufsichtigt verlassen kann, noch auf dem Grundstück, auf dem er gehalten wird, sich befugt aufhaltenden Personen gefährlich werden kann.

c)Der Hund darf nur bei ausreichender Entfernung außerhalb von bewohntem Gebiet frei auslaufen, wenn der Hund auf Befehl zuverlässig zum Halter kommt.

Vor zwei Wochen etwa haben wir den Wesenstest gemacht (könnt ihr auf meiner HP lesen) und warten auf das unbefristete Negativzeugnis, dauert allerdings noch ein paar Wochen, der Sachbearbeiter ist in Urlaub
was die sich da dann einfallen lassen weiß ich allerdings noch nicht

Ich wünsche dir viel Glück Andrea und daß er das blöde Ding nicht tragen muß. Soll ja Aggression fördern?!?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 08:13
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die Nummer von Frau Kassner ( Fürth )hast ja...

In Fürth, Erlangen, Schwabach, Roth, München gibt es keine Auflagen bis zum 18. Monat ( außer es fällt etwas vor, dann wird dies geändert)

Selbst in Nürnberg wird nichts mehr verlangt bis zum 18. Monat, nachdem die Stadt vor Gericht , bei meiner Klage verloren hat.

Hast du ein Fax? - ich überlege dir das Urteil vom Amtsgericht Ansbach

zu faxen ( wenn ich es endlich finde)

btw. @ Bullifan die Länge der Leine - falls dies vorgeschrieben wird muss 1,20m sein ( kürzer dürfen sie nicht)

Das Urteil ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach: AN 5 K 06. 0 1562

Entscheidungsgründe/

Ziffer 2 ( Maulkorbzwang) ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§113 Abs. 1 Satz VwGO)

...der Beisskorbzwang müsse auch und insbesondere wegen der unstreitigen Kampfhundeeigenschaft des Hundes zusätzlich zum Leinenzwang verhängt werden, im Rahmen des Verhaeltnismaesigkeitengrundsatzes NICHT ZU HALTEN
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Geändert von Monty (07.08.2008 um 09:14 Uhr) Grund: einfuegen des Aktenzeichens des Urteils vom 08. Maerz 2007
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  #7 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 23:55
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@Monty,
danke für deinen Hinweis. Unsere Gemeinde sieht generell Leinenzwang für Hunde ab 50cm Schulterhöhe vor (innerhalb bewohntem Gebiet), die Länge dafür lag auch generell bei 1m. Meine Gutachterin hatte beim Wesenstest eine Leinenlänge von 2m empfohlen. Mal schauen was der Herr von der VG empfiehlt. kann ihm das Urteil ja dann präsentieren.
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