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Und wenn du nicht daheim bist? Bzw. oben freidlich schlummerst und Dein Hund unten den Einbrecher frisst?
Das meinte ich. Aber kann ja sein, dass es im Freistaat anders ist ![]() |
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![]() Bei uns im Freistaat ist es anders... *grins*- aber das Thema hatten wir schonmal durch, ich weiß bloß gerade eben nicht wo... Balou ist auch als Wachhund angemeldet und wir zahlen weniger Steuern! Evtl. weiß ja noch jemand, wo das Thema ist? Will nicht alles nochmal schreiben... |
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Hm, gerade solche und ähnliche Schilder ("Vorsicht, bissiger Hund!") können einem im Falle eines unbefugten Betretens des Grundstücks durch Fremde das genick brechen. Denn ein kleverer Anwalt kann daraus schlussfolgern, das man als Halter von der Gefährlichkeit/Bissigkeit des Hundes wusste. Wenn sich der Einbrecher dann auch noch "geirrt" hat, und eigentlich im Nachbarhaus einbrechen wollte, haste schlechte Karten, wenn dem mehr als nur nen Stück Hose fehlt.
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@ Nena
Na da wird sich dann der "clevere" Anwalt aber erst mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt und Amtsveterinär auseinander setzen müssen, ich erfülle ja nur die mir gestellten Auflagen! Susanne |
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Also so gehts ja nicht!!!!
Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen. Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was. Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen. Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts. Das wäre ja noch schöner. Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir. Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund. Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art! Jörg |
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![]() Auch das stimmt nicht. Du darfst ihn nur an der Flucht hindern. Um ihm eine zu verplätten hast Du eine ganz kurze Zeit... irgendwas von 3 sekunden oder so. Übrigens auch Schüler, falls ein Lehrer handgreiflich wird. |
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Ich gebe dir - von der Logik her betrachtet - vollkommen Recht! Aber ich glaube es ist vom Gesetz her einfach nicht richtig, was du schreibst! Auch wenn einer in dein Grundstück einbricht, hat er immernoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Das steht über allem! Deswegen darft du ihm weder einen Baseballschläger über den Kopf hauen, noch deinen Hund auf ihn hetzen oder Bärenfallen aufstellen! Natürlich darft du ihn mit dem Baseballschläger oder dem Hund in Schach halten, bis die Cops kommen....mehr aber nicht! Nur wenn dich jemand direkt körperlich angreift, hast du ein Recht auf Notwehr - Einbruch hin oder her...und sogar ob diese Notwehr übertrieben ausgefallen ist, entscheidet ein Gericht! Für alles andere...so nach der "Selbst-Schuld -Denkweise"...muss man mit einer Anzeige des Einbrechers und mit Auflagen für den Hund rechnen, wenn er einen Einbrecher beim Klauen oder einen "flüchtenden Einbrecher" auf deinem Grundstück oder einen gerade über die Mauer kletternden angeht! Auch in Bayern! Bestimmt berücksicht ein Gericht, dass du gerade ausgeraubt worden bist - aber straffrei kommst du bestimmt nicht davon! Also wenn der Hund wirklich einen Einbrecher auf dem Grundstück angreift und verletzt, sollte man, glaube ich, darauf achten, dass es ein Einbrecher ist, der einen Baseballschläger in der Hand hält und versucht hat, die Familie anzugreifen....unter Zeugen! ![]() Ja sind denn keine Juristen unter uns!? |
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![]() Diese Schilder seh ich aber hier an vielen Zäunen und Toren, die gibts ja überall im Baumarkt. Ob die Leute solche Auflagen wie ihr sie habt auch erfüllen, ist mehr als fraglich. Zum Thema: Nena ist noch weit davon entfernt, überhaupt mal Meldung zu machen. Immerhin, sie setzt sich schon hin und wieder vor die Hoftür, und beobachtet das Grundstück. Meine beiden Frenchies sind nicht wirklich die Hunde, denen ich Verteidigungsaktionen zutrauen würde, aber man weiss ja nie. Mein DSH-Mix Xanto hat in seinem Leben mehrfach deutlich gemacht, das er nicht lange gezaubert hätte, wenn mir jemand was wollte. Einen nächtlichen Vorderhaustürstehenden (man musste dazu aufs eingezäunte Grundstück) und etliche torkelnde, lallende, einen anquatschende Kneipengäste (wir wohnten neben einer Kneipe) hat er so deutlich gewarnt, das die selbst im Suff nicht mehr näher kommen wollten. Er war dabei aber immer von mir gut regel- und händelbar. Ich muss solche Situationen nicht haben. Schlafe dann Nächte lang nicht gut.:traurig1: |
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