Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 10:35
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Und wenn du nicht daheim bist? Bzw. oben freidlich schlummerst und Dein Hund unten den Einbrecher frisst?

Das meinte ich.

Aber kann ja sein, dass es im Freistaat anders ist
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:27
tripwire
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
und Dein Hund unten den Einbrecher frisst?
na ja, wenn er ihn frisst, ist er ja weg... und wo kein kläger, da kein richter, dann hat sich die frage ja von alleine erledigt
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:44
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.08.2007
Beiträge: 976
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von tripwire Beitrag anzeigen
na ja, wenn er ihn frisst, ist er ja weg... und wo kein kläger, da kein richter, dann hat sich die frage ja von alleine erledigt
*LOL*

Bei uns im Freistaat ist es anders... *grins*-
aber das Thema hatten wir schonmal durch, ich weiß bloß gerade eben nicht wo...
Balou ist auch als Wachhund angemeldet und wir zahlen weniger Steuern!

Evtl. weiß ja noch jemand, wo das Thema ist? Will nicht alles nochmal schreiben...
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:47
Benutzerbild von Susanne
Fila-Liebhaberin
 
Registriert seit: 19.09.2008
Ort: "Freistadt Wanne-Eickel", NRW, Deutschland
Beiträge: 2.097
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Hallo zusammen,
ich war zwei Tage nicht im Forum und habe also erst gerade eben die Diskussion hier gelesen. Ich für meinen Teil kann sagen, das bei uns das Ordnungsamt zuhause war um das Grundstück/Zaun nebst Wohnung zu "begutachten". Hier für uns ist/war die Auflage, 2 m hoher Zaun, Hinweisschilder am Zaun/Toreingang und Türeingang mit "Vorsicht, Gefährlicher Hund wacht!". Natürlich muß die Türklingel am Zaun/Toreingang angebracht sein. Die Abfallentsorger und der Postbote betreten das Grundstück nicht, die Tonne muß von uns vor das Tor gezogen werden und der Briefkasten hängt ebenfalls draußen am Zaun. Unser Fila mußte ebenfalls die BH bestehen, was ja aber für mich in meinen Augen eh Sinn macht. Laut Ordnungsamt und Versicherung sind wir somit abgedeckt, also für einen Einbruch bzw. unerlaubtes Betreten des Grundstücks!
Susanne
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:05
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 368
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Susanne Beitrag anzeigen
... Hinweisschilder am Zaun/Toreingang und Türeingang mit "Vorsicht, Gefährlicher Hund wacht!".
Hm, gerade solche und ähnliche Schilder ("Vorsicht, bissiger Hund!") können einem im Falle eines unbefugten Betretens des Grundstücks durch Fremde das genick brechen. Denn ein kleverer Anwalt kann daraus schlussfolgern, das man als Halter von der Gefährlichkeit/Bissigkeit des Hundes wusste. Wenn sich der Einbrecher dann auch noch "geirrt" hat, und eigentlich im Nachbarhaus einbrechen wollte, haste schlechte Karten, wenn dem mehr als nur nen Stück Hose fehlt.
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:10
Benutzerbild von Susanne
Fila-Liebhaberin
 
Registriert seit: 19.09.2008
Ort: "Freistadt Wanne-Eickel", NRW, Deutschland
Beiträge: 2.097
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

@ Nena

Na da wird sich dann der "clevere" Anwalt aber erst mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt und Amtsveterinär auseinander setzen müssen, ich erfülle ja nur die mir gestellten Auflagen!

Susanne
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:22
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Planet Earth
Beiträge: 1.375
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Also so gehts ja nicht!!!!

Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen.
Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was.
Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen.
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.
Das wäre ja noch schöner.
Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir.
Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund.
Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art!

Jörg
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:52
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.


Auch das stimmt nicht. Du darfst ihn nur an der Flucht hindern.

Um ihm eine zu verplätten hast Du eine ganz kurze Zeit... irgendwas von 3 sekunden oder so. Übrigens auch Schüler, falls ein Lehrer handgreiflich wird.
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 13:05
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Also so gehts ja nicht!!!!

Wenn man sich so absichert mit Schilder etc. und auflagen.
Für ein saublöden,sorry, Einbrecher kann keiner was.
Soweit ist es hier nicht das wir es den Einbrechern gemütlich machen müssen.
Und wenn ich einen Einbrecher verprügel weil er mich ausrauben will,passiert mir auch nichts.
Das wäre ja noch schöner.
Im Falle eines Falles ist das Gesetz auf deiner Seite,wenn du alle Auflagen erfüllst.Glaube mir.
Du musst auch nicht angeben ob Wach-oder Familienhund.
Wer sich unerlaubt auf fremden Grundstücken aufhält muss mit Notwehr rechnen,egal welcher Art!

Jörg
Hallo Jörg,
Ich gebe dir - von der Logik her betrachtet - vollkommen Recht! Aber ich glaube es ist vom Gesetz her einfach nicht richtig, was du schreibst!
Auch wenn einer in dein Grundstück einbricht, hat er immernoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Das steht über allem! Deswegen darft du ihm weder einen Baseballschläger über den Kopf hauen, noch deinen Hund auf ihn hetzen oder Bärenfallen aufstellen!
Natürlich darft du ihn mit dem Baseballschläger oder dem Hund in Schach halten, bis die Cops kommen....mehr aber nicht!

Nur wenn dich jemand direkt körperlich angreift, hast du ein Recht auf Notwehr - Einbruch hin oder her...und sogar ob diese Notwehr übertrieben ausgefallen ist, entscheidet ein Gericht!
Für alles andere...so nach der "Selbst-Schuld -Denkweise"...muss man mit einer Anzeige des Einbrechers und mit Auflagen für den Hund rechnen, wenn er einen Einbrecher beim Klauen oder einen "flüchtenden Einbrecher" auf deinem Grundstück oder einen gerade über die Mauer kletternden angeht! Auch in Bayern!
Bestimmt berücksicht ein Gericht, dass du gerade ausgeraubt worden bist - aber straffrei kommst du bestimmt nicht davon!
Also wenn der Hund wirklich einen Einbrecher auf dem Grundstück angreift und verletzt, sollte man, glaube ich, darauf achten, dass es ein Einbrecher ist, der einen Baseballschläger in der Hand hält und versucht hat, die Familie anzugreifen....unter Zeugen!

Ja sind denn keine Juristen unter uns!?
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 13:25
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 368
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Susanne Beitrag anzeigen
@ Nena

Na da wird sich dann der "clevere" Anwalt aber erst mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt und Amtsveterinär auseinander setzen müssen, ich erfülle ja nur die mir gestellten Auflagen!

Susanne
In eurem Falle sicher.

Diese Schilder seh ich aber hier an vielen Zäunen und Toren, die gibts ja überall im Baumarkt. Ob die Leute solche Auflagen wie ihr sie habt auch erfüllen, ist mehr als fraglich.

Zum Thema:
Nena ist noch weit davon entfernt, überhaupt mal Meldung zu machen. Immerhin, sie setzt sich schon hin und wieder vor die Hoftür, und beobachtet das Grundstück. Meine beiden Frenchies sind nicht wirklich die Hunde, denen ich Verteidigungsaktionen zutrauen würde, aber man weiss ja nie.

Mein DSH-Mix Xanto hat in seinem Leben mehrfach deutlich gemacht, das er nicht lange gezaubert hätte, wenn mir jemand was wollte. Einen nächtlichen Vorderhaustürstehenden (man musste dazu aufs eingezäunte Grundstück) und etliche torkelnde, lallende, einen anquatschende Kneipengäste (wir wohnten neben einer Kneipe) hat er so deutlich gewarnt, das die selbst im Suff nicht mehr näher kommen wollten. Er war dabei aber immer von mir gut regel- und händelbar.

Ich muss solche Situationen nicht haben. Schlafe dann Nächte lang nicht gut.:traurig1:
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:12 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22