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  #19 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 23:14
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen

Was bedeutet das? Werden Gutachten künftig nicht mehr anerkannt, geht man davon aus, dass (wie bei uns, ein staatlich vereidigter Gutachter) nicht in der Lage ist, das Wesen eines Hundes zu beurteilen?
Für den Gutachter NICHTS, denn in allen bayrischen Gutachten steht am Ende der Satz:

Es muss festgestellt werden, daß die Überprüfung eines Hundes immer nur den "Ist-Zustand" beschreiben kann und der Hundebesitzer nicht von der Sorgfaltspflicht bei weiterer Haltung und Führung entbunden ist.

Änderungen der Haltungsbedingungen, Halter od. Führerwechsel, Ausbildung und Erziehung etc. können das Wesensbild jedes Hundes beeinflussen und verändern.


deshalb hat kein (Hunde)Gutachter wegen seines Gutachtens, etwas zu "befürchten".

Probleme bekommt der Halter - ausbaden darf es der Hund
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (31.05.2009 um 23:16 Uhr)
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