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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 20:32
Gast280210
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Also, ich hab das jetzt mal gelesen. Ist irgend so ein kleines Kuh-Kaff wo der Gemeinderat der Verwaltung irgendeinen Vorschlag macht... Der Gemeinderat ist wahrscheinlich der Mann von der Pudelbesitzerin und der "Journalist" der Schwager...
Genau, davon gehe auch ich aus - aber, wie Du schon immer so schön sagtest, wehret den Anfängen.

Was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist die folgende Äußerung:

Anmerkung der Zeitung:
Auch der Münchner Gutachter, der „Mona“ ein gutes Wesensgutachten ausgestellt hatte, sollte, so Kliem, zur Verantwortung gezogen werden. „Der Persilschein, den der Gutachter dem Rottweiler gab, war gleichzeitig der Totenschein für unseren Pudel.“


Was bedeutet das? Werden Gutachten künftig nicht mehr anerkannt, geht man davon aus, dass (wie bei uns, ein staatlich vereidigter Gutachter) nicht in der Lage ist, das Wesen eines Hundes zu beurteilen?

Ja, wenn da so ist, können wir uns die ganze Mühe und das Geld sparen.
Was unseren Gutachter anbelangt, verlasse ich mich voll und ganz auf seine Kompetenz. Während der Prüfung unserer Hunde, wurde mir erst Bewusst, über welches Wissen und Erfahrung er verfügt. Wenn immer ich ein Problem habe und das ist sehr selten, wende ich mich an ihn. Es ist nicht nur sein Beruf, sondern er liebt Hunde und versteht sie.
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Alt 31.05.2009, 20:55
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen
Was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist die folgende Äußerung:

Anmerkung der Zeitung:
Auch der Münchner Gutachter, der „Mona“ ein gutes Wesensgutachten ausgestellt hatte, sollte, so Kliem, zur Verantwortung gezogen werden. „Der Persilschein, den der Gutachter dem Rottweiler gab, war gleichzeitig der Totenschein für unseren Pudel.“

.

Tja, so ist das leider. Auch Gutachter sind nur Menschen und machen Fehler. Die passieren leider auch in viel schwerwiegenderen Fällen - Menschen und nicht Hunde betreffend...
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LG Simone
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Alt 31.05.2009, 21:03
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:41
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Anne Beitrag anzeigen
Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.
Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:59
Gast280210
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin
Dein Wort in Gottes Ohr, leider ist in diesem unserem Lande mittlerweile alles möglich. Es gibt solch hirnrissige Erlasse, die man immer dann erfährt, wenn klammheimlich bereits alles abgesegnet wurde. Was Behördenentscheide betrifft, ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.

Es geht hier um Stimmungsmache, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Dieser ständige Kampf um den Ruf des s.g. Kampfhundes zermürbt einige Halter, die sich einen lieben, großen Knuddelhund gewünscht haben aber mit so viel Anfeindung nicht fertig werden und damit auch nicht gerechnet haben. Im schlimmsten Fall, wird der Hund dann lieber abgegeben.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 12:38
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen
ist es meist eine Ermessensfrage und wer sitzt da wohl am längeren Hebel.
Richtig, aber der Gesetzgeber spricht hier explicit von "Einzelfällen". Pauschalurteile - wie komplette Liste 2 Hunde - werden da m.E. nicht mit abgedeckt.

Ansonsten bin ich da in meiner Gefühlslage auch etwas hin und her gerissen. Ich meine niemanden aus der aktuellen Diskussion, aber auch hier im Forum hab ich schon einige Male gelesen: "Ich hab doch schließlich keinen Kampfhund sondern einen Molosser"!

Es mangelt einigen am Solidaritätsgedanken. Die Arschkarte haben die Liste 1 Hunde. Was geht es mich an, solange ich keinen Pitbull habe. Yippie, ich wohne in Bundesland XY, hier gibt's keine Auflagen. Also was schert mich der *******?

Das das nur der Anfang war/ist, sollte jedem klar sein.



Man kann nur hoffen, dass das benachbarte Ausland kompetentere Maßnahmen erläßt um die Beissvorfälle zu minimieren, von denen sich unsere Politiker dann etwas abschauen können.

Zu der Wahlfrage, gebe ich zu bedenke, dass ich vor der letzten Wahl sogar einige Parteinen anheschrieben habe, vor dem Hintergrund des Verstreichens der geforderten 5 Jahresfrist, zur Beobachtung der Entwicklung in der Hundesache.

Die CDU lies schriftlich verlauten, dass auch dieses Thema auf Ihrer 2do-Liste stünde und das man sehr an "vernünftigen" Regeln interessiert sei. Als nach der Wahl dann nix passierte, habe ich nochmal hingeschrieben. Keine Antwort mehr. Irgendwann kam diese Bundesweite Statistik raus und man sah sich in den Verordnungen bestätigt.

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  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 12:33
Gast20091091001
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Beiträge: n/a
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?

So steht es hier:
Zitat:
Hunde der Kategorie 2 sind, wenn für sie von der Gemeinde ein Negativzeugnis erstellt wurde, von den Restriktionen des Art. 37 LStVG befreit.

Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.

Die formellen Mindestanforderungen eines solchen Gutachtens sind normiert und liegen den Gemeinden vor. Welche Anforderungen die Gemeinde an den Ersteller eines solchen Gutachtens (z. B. Tierarzt – dieser muss eine Zusatzausbildung durch die Landestierärztekammer haben oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger) stellt, bleibt dieser überlassen. Bei der Prüfung des Gutachtens kann die Gemeinde das zuständige Veterinäramt einzubeziehen.
[...]
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/11321

...der letzte Satz:
Zitat:
Mit dem Negativzeugnis können allerdings Auflagen verbunden werden – siehe hierzu Art 18 Abs. 2 LStVG.
...hier der Art 18 Abs. 1 & 2 LStVG:
Zitat:
(1) 1 Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. 2 Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.

(2) Zum Schutz der in Absatz 1 genannten Rechtsgüter können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.
Dazu aus der Zeitungsmeldung:
Zitat:
Jetzt hat die Gemeinde [...] beschlossen, dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst.
Das heisst, Gemeinden haben schon einen gewissen "Ermessensspielraum" und könnten theoretisch allen Kat.2-Hunde Haltern das Leben regelrecht "zur Hölle machen", wenn die Empfehlung an die Verwaltung lautet: "Der Einzelfall wird zum Regelfall", oder?
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen.
Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert...
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  #8 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 12:48
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen
Das heisst, Gemeinden haben schon einen gewissen "Ermessensspielraum" und könnten theoretisch allen Kat.2-Hunde Haltern das Leben regelrecht "zur Hölle machen", wenn die Empfehlung an die Verwaltung lautet: "Der Einzelfall wird zum Regelfall", oder?
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen.
Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert...
Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen. Der Gemeinderat besitzt keine Funktion die "Legislative" betreffend. Und das Bundesland beauftragt Städte und Gemeinden mit der Durchführung der Landesweit geltenden Hundeverordnungen.

Das mit dem Gutachter ist doch in allen geregelten Bundesländern so. Ich darf natürlich nicht zu Hans Wurst gehen und sagen, "Hier mach mal Gutachten feddig. Der is' lieb".

Aber es gibt doch auch im bayrischen Raum nicht nur böse Gutachter. Dann such ich mir halt einen vernünftigen aus. Ist hier doch nicht anders.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 12:51
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Beiträge: 1.730
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen
Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?
Genauso ist es, Jörg. Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben. Ein Ermessensspielraum läge nur dann vor, wenn es die zugrundeliegende VO vorsieht, eine eigene Kompetenz besitzt die Gemeinde nicht. Tut sie es dennoch, handelt sie rechtswidrig, es sei denn, der Art. 37 LStVG räumt ihr ein Ermessen ein.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #10 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 13:08
Gast20091091001
Gast
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Der Gemeinderat kann empfehlen was er will. Die zuständige "BEHÖRDE" kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen.
Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Die Gemeinde erlässt einen Verwaltungsakt, das sog. Negativzeugnis und zwar mit dem Inhalt des Wesenstests. Und wenn dort steht, dass der Hund ohne Auflagen geführt werden darf, dann hat die Gemeinde das so in das Negativzeugnis zu schreiben.
Okay - dann bin ich also zum Glück auf dem Holzweg. Hoffentlich sind die Gesetze an allen Stellen hieb- und stichfest.
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