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Im Anschluß setze ich den Link zu einem Zeitungsartikel ein. Es geht um einen Beißvorfall in einer bayerischen Gemeinde.
Als Reaktion auf diesen Vorfall beschloß der Gemeinderat, das Halten von "Kampfhunden" zu verbieten. Davon betroffen sind auch Kategorie 2 Hunde. Negativzeugnisse werden nicht anerkannt, Befreiung von Maulkorb - und Leinenzwang ist nicht mehr möglich, bzw. bereits erteilte Befreiung wird widerrufen. Nun sieht das bayerische Gesetz für Kat.2 Hunde aber eben eine Befreiung von Maulkorb/Leinenpflicht vor. Ist eine derartige Entscheidung der Gemeinde rechtlich haltbar? Bayern ist ja leider der Vorreiter in Sachen "Kampfhunde". Bleibt diese Entscheidung bestehen und ist politisch wie rechtlich unanfechtbar, befürchte ich, dass andere Gemeinden bald nachziehen. Erst in Bayern und bald auch in anderen Bundesländern. Es geht mir nicht um eine Diskission zu diesem Vorfall, mich interessiert die rechtliche Seite dieses Gemeinderatsbeschlusses. http://www.chiemgau-online.de/portal...rid,62011.html dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Damit geht der Gemeinderat davon aus, dass zukünftig kein Negativzeugnis und damit keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Dazu wurde auch eine generelle Anlein- und Maulkorbpflicht für alle Kampfhunde der Klassen eins und zwei beschlossen. Um diese Textpassage geht es u.a. Falls ich den Text nicht hätte einstellen dürfen, bitte löschen.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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![]() Zitat:
Kommt die Verwaltung der Empfehlung dieser Gemeinde nach, wird wahrscheinlich, vor dem Hintergrund des tragischen Unfalls und mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit der Bevölkerung dieser Gemeinde, noch nichtmal dem "liebsten" Kat.2-Hund ein Negativzeugnis ausgestellt - So hab ich das verstanden. Das hiesse dann, das übergeordnete Gesetz ("widerlegbare Gefährlichkeit") bleibt bestehen, Kat.2 Hunde werden weiterhin zum Wesenstest bestellt, aber alle in dieser Gemeinde "fallen kategorisch durch" und müssen Leine und Maulkorb tragen. Das wäre dann sozusagen eine Hintertür und wenn es dem Gutachter noch "ans Leder geht", wird es wohl so kommen...und sich dort "einbürgern". Oder hab ich das falsch verstanden? Prinzipiell können Kat.2-Hunde in Bayern, die schon ein Negativzeugnis haben, ja trotzdem mit Auflagen belegt werden. So könnte doch die Gemeinde eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für alle Kat.2-Hunde, die bereits ein Negativzeugnis haben, durchsetzen! Oder werden die Auflagen vom Gutachter vorgegeben und können nicht nachträglich geändert werden? Verdammt nochmal, warum passen die Leute nicht auf ihre Hunde auf!?! |
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Bin mir nicht ganz sicher, aber dann müsste die Gemeinde einen Ermessensspielraum haben, falls der Gutachter in dem Wesenstest keine Auflagen vorsieht. Bin jetzt zu faul den Art. 37 LStVG genau zu lesen, aber wenn hier kein Ermessen vorgesehen ist, kann dies nicht durch Satzung oder Empfehlung umgangen werden.
Zum Kotzen finde ich, dass mit simplen Vorsichtsmaßnahmen diese Diskussionen nie aufkommen würden.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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Aber den WT kann ich doch in dem Bundesland machen wo ich will...
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In Bayern meines Wissens nur bei einem auch in Bayern zugelassenen.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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Huhu,
wir haben hier (Niedersachsen) keine Leinenpflicht mehr für Katergorie 2 Hunde, für die der Kat. 1 schon. Aber nach einem Beissvorfall wird überlegt alle Hunde die eine bestimmte Grösse und ein bestimmtes Gewicht haben an die Leine zu legen. Überlegt wird auch ob solche Hunde mit zukünftig nur noch mit Maulkorb raus dürfen... ![]() LG Nadine Geändert von naine (31.05.2009 um 21:41 Uhr) |
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![]() D. h., wenn kein Negativzeugnis mehr erstellt wird, ist ein Hund der Kategorie 1 od. 2 ab Geburt gefährlich. Die Erteilung des Negativ-Zeugnisses gibt dem Hund und dem Halter die Möglichkeit, bis zur Prüfungsreife mit 18 Monaten zu arbeiten und gilt in dieser Zeit (natürlich ohne Vorfall) als ganz normaler Welpe und Junghund. Nach bestandener Prüfung wird er dann offiziell vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit. Als Cara mal gerade 5 Monate alt war, wurde sie von unserer direkten Nachbarin, als gefährlicher BX beim OA gemeldet. Sie hatte Angst um ihren eigenen Hund, einen Border Colli, dem sie nicht Herr wurde, der äußerst aggressiv reagierte, weil die Kleiner den ganzen Tag alleine war und noch nicht mal in den Garten konnte, um ihr Geschäft zu erledigen. Obwohl es noch nicht mal annähernd zu einem Konflikt kam, hatte Cara ab da schon mal ihren Ruf weg. Sollte das Verhalten der Behörden Schule machen, sind alle Kategorie-Hunde mitsamt ihren Haltern stigmatisiert und ausgegrenzt. Einen kleinen Vorgeschmack davon hatte und habe ich mittlerweile in gesteigerter Form, mit meinem Zweithund Tequila. Wenn ich in der Gemeine grundlos (natürlich anomym) angegriffen werde und zwar nur aufgrund unserer puren Existenz, muss ich uns verteidigen ohne schuldig geworden zu sein. Selbst unser Sachbearbeiter bei der Gemeinde ist mittlerweile schon verzweifelt wegen der haltlosen Anrufe, kann aber nichts unternehme, weil manche (auch Hundehalter) sich durch pure Anwesenheit meiner beiden Hunde bedroht fühlen. Da gibt es kein Gegenmittel. ![]() ![]() ![]() |
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