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AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Nimm zumindest meine Antwort jetzt nicht als Freibrief. Ich hatte das immer so verstanden und wie gesagt auch noch eine Diskussion darüber. Und heut morgen nochmal nachgelesen. Susanne kennt's auch nur so.
Aber ich würde das schon mit der Gemeinde ausdisktutieren... sure is sure. Wenn die Kontrolleure von Eurem Amt "instruiert" sind, werden die es auch so sehen wie Ihre Vorgesetzten... Einfach mal schriftlich fragen, worin sich das gründet und dann ggf. mit den entsprechenden Paragraphen argumentieren. Oder in der HuSchu nachfragen, die natürlich auch ein Interesse haben könnten, mehrere Absolventen des Tests zu "binden"... |
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AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Das dacht ich mir...und schwups hab ich se wieder vor der Tür
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AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Ich habe in meinem Bescheid vom Kreis folgenden Text stehen...
Anderen Aufsichtspersonen darf der Hund nur anvertraut werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich in der Lage sind, den Hund sicher zu halten. Ohne Maulkorb darf eine vom Halter beauftragte Aufsichtsperson den Hund nur führen, wenn vom Halter sichergestellt werden kann, dass der Hund dieser Person auch uneingeschränkt gehorcht. Und diese Person ist ja schließlich mein Freund der auch mit den Hunden zusammen lebt, deshalb kommt mir das ein bischen merkwürdig vor! Aber wir haben das schon beim Kreis gemeldet die wollen sich deswegen nochmals erkundigen und sich dann bei uns melden. Ich bin mal gespannt! |
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AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Also dieser Satz klingt schon arg danach als hätte ein Amts und Würdenträger sich einfach mal in der Neuformulierung der Gesetze versucht...
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