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Dieser von dir eingestellte Link ist aber nur ein Gesetzentwurf...ich würde gerne wissen ob es ein aktuelles neues Gesetz gibt - und finde nichts Zitat aus Link:Wie viele Verordnungen kennt auch die TierimfstoffVO Ausnahmen: In besonderen Fällen ist es möglich, den Impfstoff direkt an einen Tierhalter, beispielsweise den Besitzer eines großen Geflügelbetriebs, abzugeben. Solche Fälle bedürfen allerdings einer Begründung und sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt auf Antrag die zuständige Veterinärbehörde der unteren Ebene, also die Kreisveterinärämter, nach eigenem Ermessen. Die Folgen dieser Vorschrift können derzeit überall in Deutschland beobachtet werden: Während einige Ämter bei der Erteilung solcher Genehmigungen recht großzügig sind – bis hin zu einer pauschalen Vergabe der Impferlaubnis – haben die Antragsteller in anderen Landkreisen oder Bundesländern das Nachsehen. Sprich: Was für Halter A selbstverständlich ist, muss Halter B noch lange nicht erlaubt sein. Über Wohl und Wehe entscheidet dabei jeweils das Kreisveterinäramt – und zwar nach Gutdünken. Ich habe diese Impferlaubnis seit mehr als 20 Jahren... und da liegt nun auch für mich die Erklärung, das Ding hat einfach noch seine Gültigkeit und ist nicht wie das in den von dir zuletzt eingestellten Link zeitlich begrenzt. btw. Impfpass hatten alle meine Hunde schon, aus den Tierheim, vom Züchter oder ich selbst aus meiner Kindheit. Plakette wird von der Ampulle gelöst, eingeklebt und von mir mit meinen Namen unterschrieben...reicht aus...die letzten 20 Jahre auch an der Grenze ins Ausland Geändert von Monty (20.02.2010 um 12:56 Uhr) |
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nicht ganz, ich habe eine impfstoff herstellerfirma angschrieben, und es ist so , das der impfstoff apothekenpflichtig ist,und darüber auch bezogen werden kann.ausserdem kann man ja seine hunde auch selber chippen...
und wie kontrolliert der TA den gesundheitszustand? er hört herz und lunge ab, daran merkt man auch wie krank einhund ist..manche machen sich nicht mal die mühe und spritzen gleich!!! woher stammt dein wissen,das das strafbar sein soll..vorallem wer bekommt es denn mit?? wo ja nicht mal das impfen pflicht ist, bzw. auch niemand kontrolliert ob jeder hund geimpft ist... und es machen mehrer -ihre tiere selber impfen.. |
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@ Monty
Zitat:
Ich gestehe, ich habe auch schon überlegt, ob ich meinen Hund selber spritzen soll......... LG Susanne |
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Und ich gestehe, daß ich mir schon Zeckenimpfungen von einem befreundeten TA hab verabreichen lassen
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Die Dummheit der Menschen und das Universum sind unendlich. Wobei ich mir beim Universum nicht so sicher bin. (Albert Einstein) |
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Ich würde meine Kinder überhaupt nicht impfen und meine Hunde bekommen auch nur die Grundimmunisierung.
Ev. Tollwut alle drei Jahre.
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Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Adenauer |
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http://www.gesetze-im-internet.de/ti...2006/__43.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ti...2006/__44.html Monty, wenn du Ärztin bist, und ein Impfzertifikat hast, darfst du auch impfen. Ansonsten ist dieser Link aussagekräftig, zumindest für mich http://www.kvmv.info/aerzte/25/30/Im...arf_impfen.htm Durch diese neuen Impfbestimmungen in der Humanmedizin ist eine heiße Diskussion entstanden, ob Betriebsärzte Grippeimpfungen durchführen dürfen oder nicht.Ärzte ohne Impfzertifikat dürfen nicht impfen.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Zitat aus den Link von Anne :Wie viele Verordnungen kennt auch die TierimfstoffVO Ausnahmen: In besonderen Fällen ist es möglich, den Impfstoff direkt an einen Tierhalter, beispielsweise den Besitzer eines großen Geflügelbetriebs, abzugeben. Solche Fälle bedürfen allerdings einer Begründung und sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt auf Antrag die zuständige Veterinärbehörde der unteren Ebene, also die Kreisveterinärämter, nach eigenem Ermessen. Die Folgen dieser Vorschrift können derzeit überall in Deutschland beobachtet werden: Während einige Ämter bei der Erteilung solcher Genehmigungen recht großzügig sind – bis hin zu einer pauschalen Vergabe der Impferlaubnis – haben die Antragsteller in anderen Landkreisen oder Bundesländern das Nachsehen. Sprich: Was für Halter A selbstverständlich ist, muss Halter B noch lange nicht erlaubt sein. Über Wohl und Wehe entscheidet dabei jeweils das Kreisveterinäramt – und zwar nach Gutdünken. Ich habe diese Impferlaubnis seit mehr als 20 Jahren... und da liegt nun auch für mich die Erklärung, diese Erlaubnis ist noch gültig und ist nicht wie das in den von dir zuletzt eingestellten Link zeitlich begrenzt. Zum impfen gehört dann selbstverständlich auch das Kennzeichnen im Impfpass - darf besser muss ich dann ebenfalls tun. Ich darf aber keinesfalls mit Fr. Dr. und meinen Namen unterzeichnen, da ich kein Arzt bin, Unterschrift und das war es ... Das ist wirklich sehr individuell geregelt, ich darf z.B. nicht i.v spritzen Sorry Monty, das kann ich nicht so stehen lassen. In einem früheren Beitrag hast du bemängelt, dass gerade dieser von mir eingestellte Link lediglich ein Gestzentwurf ist. Darufhin habe ich oben aufgeführte Links eingestellt, auf die bist du nicht eingegangen. Du darfst deine Hunde NICHT impfen, ganz sicher darfst du den Impfpass nicht ausfüllen und unterschreiben, Impferlaubnis hin oder her. Du bist weder berufsmäßiger noch gewerbsmäßiger Tierhalter,sondern Privathalter. Alleine die Abgabe des Impfstoffes an dich ist schon nicht zulässig. Hast du noch niemals selbst Teppich verlegt? Tapeziert, gemalert? Wasserhähne getauscht, Stromkabel verlegt oder eine Waschmaschine angeschlossen? Meinst nicht, es ist ein klitzekleiner Unterschied, ob ich nen Teppichboden verlege, male oder tapeziere oder Menschen impfe? Nein, ich verlege keine Stromkabel, ist mir aus versicherungstechnischen Gründen zu gefährlich. Schuster bleib bei deinem Leisten. Ach ja soviel zum Thema: Ich habe im November ca. 80 Menschen geimpft. Da war nicht mal nen arzt in der Nähe.(Ok eigentlich schon aber die haben nicht vor untersucht.) Nina, keine Ahnung wo du arbeitest, nur solltest du dich als medizinische Fachkraft auskennen. Rein aus versicherungstechnischen Haftungsgründen solltest du dir mal Gedanken machen, ob du weiterhin Menschen impfst, an denen keine ärztliche Vorsuchung vorgenommen wurde. Davon abgesehen weißt du es doch besser, oder solltest es zumindest besser wissen. Ohne vorherige ärztliche Untersuchung darfst du nicht impfen. Du riskierst durch deine wissentlich falsche Handlungsweise gesundheitliche Schäden bei den Patienten. Was ist hier los? Schlimm genug, wenn es in wenigen Artzpraxen oder Krankenhäusern so gehandhabt wird, nur muß man sich mit derartigen illegalen Vorgehensweisen auch noch in der Öffentlichkeit brüsken?
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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