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AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
Zitat:
Die Argumenation, dass man auch einen Liste zwei Hund verwenden könnte, kenn ich nicht, kann ich mir im Rassisten-Deutschland aber gut vorstellen. |
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AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
guckt mal da!
http://www.steuerberatung-knaak.de/i...page=aktuelles dort der Absatz: "Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Haustieren Vom: 09.03.2011 Seit 2003 können haushaltsnahe Dienstleistungen zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer führen. Je nach Art der Dienstleistung ergeben sich unterschiedliche Absetzungsmöglichkeiten (§ 35 a EStG). In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Münster hat ein Steuerbürger Aufwendungen für die Betreuung seines Haustieres geltend gemacht. Zu einem Urteil kam es nicht, weil das Finanzamt dem Kläger zustimmte. Unter Hinweis auf das Anwendungsschreiben des BMF v. 15.02.10 (BStBl. I S. 140) könnte eine steuerliche Berücksichtigung folgender Kosten möglich sein: * Tierbetreuungskosten * Tierpflegekosten * Tierarztkosten für die Versorgung im Haushalt Voraussetzung für eine Steuerermäßigung ist das Vorliegen einer entsprechenden Rechnung des Dienstleisters/Arztes und deren Bezahlung per Überweisung." Voraussetzung für Anerkennung ist, dass die Behandlung Zuhause stattfindet! Aber immerhin! Geändert von Faltendackelfrauchen (13.05.2011 um 14:17 Uhr) |
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AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
Hund muß eine Schutzhundausbildung haben und es muß ein begründetes Interesse vorherrschen ( Einbruch auf dem Firmengelände oder Gebäude) nur der Verdacht allein genügt nicht. (Abweisung durch FA nach meiner Eingabe)
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"Nur Liebe hält uns am Leben " Oscar Wilde |
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AW: Tierarztkosten steuerlich absetzbar - hääää??
ja, da gibt es einen vergleich. es geht aber darum, dass der tierarzt nach hause kommt. http://www.finblog.de/2011/05/06/der...ienstleistung/
schade, hatte auch gedacht, man könnte da was machen |
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