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Das kann eigentlich nur Blödsinn sein.
Man zahlt "Steuern" für "Einnahmen aus XY". Selbständiger Arbeit, nicht selbstständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung, etc., etc. Wenn diesen Einnahmen jetzt Ausgaben gegenüber stehen, darf man die auch geltend machen. Also ein Vertreter der von Ort zu Ort reisen muss, die Reisekosten. Die müssen aber eben auch in irgendeinem Zusammenhang mit den Einkünften stehen - sprich Hund muss Mittel zu den Einnahmen sein, oder in irgendeinem Zusammenhang zu diesen stehen. Und das man dem FinAmt gegenüber "glaubhaft" machen! |
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Richtig. Das ist sogar ein Grund, sich in NRW einen Liste 1 Hund zuzulegen - also Welpe vom Züchter!
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![]() Zitat:
Wieso wird denn nicht argumentiert, dass ein Liste 2-Hund oder ein ungelisteter eben dieselbe "Arbeit" leisten kann? Ich sehe hier jedenfalls kein begründetes Intertesse...
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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![]() Zitat:
Die Argumenation, dass man auch einen Liste zwei Hund verwenden könnte, kenn ich nicht, kann ich mir im Rassisten-Deutschland aber gut vorstellen. ![]() |
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ja, da gibt es einen vergleich. es geht aber darum, dass der tierarzt nach hause kommt. http://www.finblog.de/2011/05/06/der...ienstleistung/
schade, hatte auch gedacht, man könnte da was machen |
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Noch ganz vergessen.
![]() Das FA macht irgendwann mal ne Stichprobe. Also ganz wichtig, der Hund sollte IMMER auf dem zu bewachenden Gelände/Gebäude sein, also am abend bzw. in der früh nicht im kuscheligen Bett des Privathauses schnarchen (wenn der Finanzbeamte vor der Tür steht). ![]() ![]() Optimal, wie bei uns, ist, wenn das Privathaus sich auf dem zu bewachenden Firmengelände befindet. VG Angie Geändert von bobbie (03.05.2011 um 18:07 Uhr) |
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