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Liebe Grüße von Mia und ihrem Saupacker Aiko aus dem "Grünen Tor am Rande der Hauptstadt" ![]() |
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Ich hab heute eine Email ans OA geschrieben, wegen Kajas Leinenzwang. Wann ich endlich mal Bescheid bekomm. Das war die Antwort:
Zitat:
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LG Julia und Kaja |
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also katzen können springen, meine bekommen ihr fressen auf der gefriertruhe da da der hund nicht hin kommt...
das mag das kleinste problem sein, aber ein anfang und du musst deswegen nicht mehr schimpfen |
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Kopf hoch! Ist vielleicht ein blöder Spruch, aber einfach absolut wahr:
Es kommen immer auch wieder bessere Zeiten! Bleib einfach am Ball mit ihr und befolge die tollen Tipps hier und dann wird das schon wieder! Einen Hundetrainer rate ich dir im übrigen auch. Vielleicht kannst ja ein bissl googlen in deinem Umkreis. Eine objektive Meinung (aber aus naher Betrachtung und nicht nur übers Netz) ist immer besser und zeigt einem andere Sichtweisen und mögliche Lösungswege auf!
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Liebe Grüße von Mia und ihrem Saupacker Aiko aus dem "Grünen Tor am Rande der Hauptstadt" ![]() |
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Na komm lass den Kopf nicht hängen! Würde aber mal den hier schon öfters genannten RA anrufen und mich beraten lassen,ich weiß deine finanzielle Situation ist nicht die Beste!Aber das kannst bestimmt mit dem RA besprechen und auch dafür gibt es dann ne Lösung!!
Kopf hoch LG Janet
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Dem überflüssigem nachlaufen,heißt das wesentliche verpassen! |
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Weiß nicht ob die eine Rechtsberatung in deinem Sinne haben! Menno ruf den Herrn doch mal an und schilder ihm deine komplette Situation,mehr als ablehnen kann er nicht! Da es aber ein RA für Hund und Halter ist kann er dir mit Sicherheit besser helfen!
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Dem überflüssigem nachlaufen,heißt das wesentliche verpassen! |
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aber aus diesem zitat kann man doch entnehmen das sie frei laufen darf, oder seh ich das jetzt falsch... denn wie solltest du sie sonst wieder an die leine nehmen können...
Zitat: Ihnen wird mit Zustellung dieses Bescheids aufgegeben, Ihre ca. 2 Jahre alte Hündin "Kaja" innerhalb von Bewohnten Gebieten und auf öffentlichem Verkehrsgrund nur an einer reißfesten, maximal 1,5 Meter langen Leine mit einem geeigneten, schlupfsicheren Kettengliederhalsband ausführen oder ausführen zu lassen. Kommt es ausserhalb dieser Bereiche zu Begegnungen mit anderen Menschen oder anderen Hunden, so ist der Hund rechtzeitig vorher an die Leine zu nehmen und darf erst dann wieder von der Leine gelassen werden, wenn ein ungewollter Kontakt zu anderen Menschen oder Hundenmit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. schlupfsicheren Kettengliederhalsband ...geschirre sind auch schlupfsicher, ebenso halsbänder mit zugstopp |
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Ja richtig. Immerhin mal was. Allerdings will ich mich damit nicht zufrieden geben. Ich lein mein Hund in Wohngebieten usw. sowieso an, das versteht sich ja von selbst. Aber ich will auch mal wieder in englischen Garten mit ihr zum Beispiel. Ich will auf jeden Fall die Leinenbefreiung!
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LG Julia und Kaja |
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