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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 21:28
Benutzerbild von leavinblues
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Freut mich zu hören, daß Gustav es gut getroffen hat. Nur eine Frage warum muß der Wesenstest wiederholt werden. Der Sachverständige ist doch für den ganzen Regierungsbezirk oder Bundesland zugelassen und der Wesentest ist einheitlich, oder ticken bei uns die Uhren wieder anders?
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Alt 27.06.2011, 21:33
Benutzerbild von BÖR
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

es ist schön für Gustav, daß er es so gut in seinem neuen Zuhause angetroffen hat.
Das ihr alle noch sehr traurig seid, ist doch auch so verständlich. Ich finde es ein sehr schönes Ritual, daß die Kinder ihm Küsschen schicken, so ist es für euch etwas leichter.
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Alt 27.06.2011, 23:34
Benutzerbild von Jule69
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Zitat:
Zitat von leavinblues Beitrag anzeigen
Freut mich zu hören, daß Gustav es gut getroffen hat. Nur eine Frage warum muß der Wesenstest wiederholt werden. Der Sachverständige ist doch für den ganzen Regierungsbezirk oder Bundesland zugelassen und der Wesentest ist einheitlich, oder ticken bei uns die Uhren wieder anders?

@leavinblues Gehört zwar hier nicht wirklich hin, aber der WT ist Halter-/Personenbezogen.

Ich dachte sowas weiß man, als Halter bestimmter Rassen.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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Alt 28.06.2011, 06:07
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
@leavinblues Gehört zwar hier nicht wirklich hin, aber der WT ist Halter-/Personenbezogen.

Ich dachte sowas weiß man, als Halter bestimmter Rassen.
Sollte man wissen, für das Bundesland in den man lebt. In Bayern ist der der Test NICHT auf die Halter bezogen. Bei all den verschiedenen Regelungen in den Bundesländern werfen oft schon Angestellte auf den Ordnungsämtern manches durcheinander.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #5 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 11:59
Benutzerbild von Jule69
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Sollte man wissen, für das Bundesland in den man lebt. In Bayern ist der der Test NICHT auf die Halter bezogen. Bei all den verschiedenen Regelungen in den Bundesländern werfen oft schon Angestellte auf den Ordnungsämtern manches durcheinander.


Stimmt, da geb ich dir Recht, aber in diesem Fall geht es um NRW.

Ich wohne in NRW, Simone wohnt in NRW und Renate/Gustav wohnen auch in NRW.

Hier ist der BM ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen) und somit Maulkorb- und Leinenpflichtig.
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Alt 28.06.2011, 13:14
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Stimmt, da geb ich dir Recht, aber in diesem Fall geht es um NRW.

Ich wohne in NRW, Simone wohnt in NRW und Renate/Gustav wohnen auch in NRW.

Hier ist der BM ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen) und somit Maulkorb- und Leinenpflichtig.

Auch wenn Du meinen Beitrag ignoriert hast, ich wohne auch in NRW.

Innerhalb unseres "Haushaltes" muss NICHT jeder den WT laufen. Nur wenn man den Hund ableinen will. Maulkorbbefreiung gilt für den Hund.
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Alt 28.06.2011, 13:39
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Auch wenn Du meinen Beitrag ignoriert hast, ich wohne auch in NRW.

Innerhalb unseres "Haushaltes" muss NICHT jeder den WT laufen. Nur wenn man den Hund ableinen will. Maulkorbbefreiung gilt für den Hund.


Google doch einfach mal unter "Verhaltenstest NRW".
Der Verhaltenstest ist ein Teamtest. Jeder der sich mit dem Hund ohne Maulkorb/Leine bewegen möchte, muss diesen absolvieren.....
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Alt 28.06.2011, 13:53
Benutzerbild von Grazi
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Hier mal die relevanten Passagen aus VO & Co:

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003

Zitat:
§3 (4)
Die abschließende positive Beurteilung der Verhaltensprüfung muss die Person benennen, die den Hund bei der Verhaltensprüfung geführt hat.
Quelle: Verordnung

Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-7 - 78.01.52 - vom 02.05.2003

Zitat:
5.3 Zu § 5 Abs. 3 (Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht)

5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. Für Hunde der in § 10 Abs. 1 bestimmten Rassen und deren Kreuzungen kann ebenfalls eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden (vgl. § 10 Abs. 1). Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 besteht diese Befreiungsmöglichkeit nicht.
Zitat:
5.3.4 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.
Verwaltungsvorschriften

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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  #9 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 17:30
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Stimmt, da geb ich dir Recht, aber in diesem Fall geht es um NRW.

Ich wohne in NRW, Simone wohnt in NRW und Renate/Gustav wohnen auch in NRW.

Hier ist der BM ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen) und somit Maulkorb- und Leinenpflichtig.
Ist schon klar - aber leavinblues kommt doch aus Bayern, deshalb wird er gedacht haben, das der Test nicht Halter bezogen ist, bis du geantwortet hast...
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http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #10 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 17:49
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Ist schon klar - aber leavinblues kommt doch aus Bayern, deshalb wird er gedacht haben, das der Test nicht Halter bezogen ist, bis du geantwortet hast...
Ach so, na nja, dann .
Dann sind wir uns ja auch soweit wieder einig und ich denke nach Simones letzter Antwort hat sich das ja auch geklärt
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