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Aber hier im Dorf kontrolliert das keiner so genau...davon abgesehen passe ich schon sehr auf und gehalten bekomme ich meine beiden Stinker immer, sieht nur nicht immer so elegant aus ![]() @Andrea Ich auch nicht, aber ich sags keinem
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bin ich froh, nur einen Hund zu haben - der hat auch manchmal den Drang, in die genau andere Richtung als ich zu gehen - aber mit drei schauts echt anstrengend aus ![]() ![]()
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lg Manuela mit Eragon an meiner Seite und Deikoon für immer im Herzen ♡ Für die Welt warst Du irgendein Hund, für mich warst Du aber die Welt. |
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Toll wie die Bande in den Leinen steckt!
![]() Ich hab schon meine Schwierigkeit mit Calle und Heinrich zusammen zu gehen. Calle zieht nach vorne und beim Heinrich muß ich damit rechnen das er ganz plötzlich hinten rum reisst und mir fast den Arm auskugelt! ![]() Mit allen drei Hunden gehe ich auch nicht alleine.
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Viele Grüße, Sina mit Paul __________________________ Und alle im Herzen die über den Regenbogen gegangen sind! Die Natur legt den Grund, der Mensch formt den Hund! |
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Also das stimmt m.E. nicht. Man darf keine 2 Listen-Hunde ausführen. Aber 1 Listi plus was andreas, geht.
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Das OA Dortmund hatte mir vor paar Monaten auf meine Anfrage hin geschrieben "Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden nach §10 LHundG NRW durch eine Person ist unzulässig." Große Hunde sind ja der §11 des Landeshundegesetzes von NRW! |
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(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig. Da steht nichts davon das man einen "gefährlichen" und einen "harmlosen"(dem Gesetz nach) führen darf, aber das führen mehrerer gefährlicher Hunde ist unzulässig. Somit darf ich auch mit 10Doggen laufen, sofern ich es gebacken bekomme, denn die gelten dem Gesetz nach nur als große Hunde (40/20) Doch nix falsch gemacht... |
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Lange vor den Hundegesetzen gab' es auch in unserer Standard-Gesetzgebung eine Regelung zum Umgang mit Hunden, die den Halter in die Pflicht nimmt. Das kennt allerdings weder der Bürger, noch die Behörde. Ich muss mal wühlen, ob ich den enstprechenden Paragraphen finde. Eigentlich sind die ganzen Hundegesetze dadurch mehr oder weniger überflüssig. Und ob jemand mit mehreren Hunden an der Leine, diese immer und in jeder Situtaion im Griff hat... ich weiss nicht. Ich fühl mich schon wohler wenn ich nur einen an der Leine habe...
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