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Du bist in Haar, dass Hinterland ist ja auch nicht schlecht. Wenn Du ein Auto hast, fahr ins Grüne oder übe mit der Kleinen S-Bahn-Fahren. Du weisst, dass München und die Gebiete herum sehr "eigen" sind im Umgang mit Listenhunden. Jetzt auf keinen Fall provozieren. Kommt jetzt noch die geringste Kleinigkeit vor, wird es noch härter. Ich habe einen sehr erfahrenen, tollen staatl. vereidigten Sachverständigen. Er hat bei meinen beiden Hunden die Prüfung abgenommen. Ich rufe ihn später an und berichte Dir. Wenn Du möchtest, kannst Du ihn ja selbst anrufen. Gebe Dir gerne die Telefon-Nr. per PN.
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Huhu!
Ziehst dann zu uns! Wir nehmen zusammen ein Häuschen mit großem Garten und dann können wir die zwei als rennen lassen! Bzw. bei mir auf den Felder interessiert es eh keinen. Nur beim "Sportpfad" solltest du sie dann an der Leine haben. ![]() |
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![]() Zitat:
![]() Ich habe nämlich extra für Dich bei meinem Gutachter in Niederbayern angerufen um Dir o.g. Info zu übermitteln. Mittlerweile ist mir aufgrund Deiner Reaktion klar, dass ich mir die Mühe hätte sparen können. Wenn Du Bayern so hasst, kann ich Dir nur gute Reise wünschen. Warum bist Du eigentlich hierher gezogen? Dein (vielleicht doch recht unreifes) Verhalten wird Dir und vor allen Dingen Deinem Hund auch in anderen Bundesländern Ärger einbringen. Wie willst Du Deinem Hund Disziplin beibringen, wenn Du selbst nicht in der Lage bist dies zu vermitteln, weil nicht vorhanden. Trotzreaktionen und Umzugspläne sind da fehl am Platz. Ich und alle anderen Hundebesitzer müssen hier im Wohngebiet (Verordnung der Gemeinde) die Hunde immer an der Leine führen. Also wo liegt da bei Dir das Problem. Was würdest Du machen, wenn Dein Hund aus Gesundheitsgründen wochenlang an der Leine gehen müsste? ![]() |
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Uff Karin,
der hat gesessen!
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
so siehts in wien aus ... lg georg |
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![]() Aber das ist ein anderes Thema... |
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